Sozialistische Sowjetrepublik

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Als Sozialistische Sowjetrepublik bezeichnete man meist die einzelnen Republiken der Sowjetunion. Sie hatten angeblich – anders als die Bundesstaaten der USA, was von den kommunistischen Machthabern gern betont wurde[1] – das Recht (de jure), die Union zu verlassen. In Kapitel 8 / Artikel 72 der sowjetischen Verfassung von 1977 hieß es dazu:

„Jeder Unionsrepublik bleibt das Recht auf freien Austritt aus der UdSSR vorbehalten.“[2]

1 Siehe auch

2 Einzelnachweise

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Unionsrepublik
  2. Verfassung (Grundgesetz) der UdSSR, 7. Oktober 1977 (PDF; 112 kB)

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