Sozialistische Sowjetrepublik
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Als Sozialistische Sowjetrepublik bezeichnete man meist die einzelnen Republiken der Sowjetunion. Sie hatten angeblich – anders als die Bundesstaaten der USA, was von den kommunistischen Machthabern gern betont wurde[1] – das Recht (de jure), die Union zu verlassen. In Kapitel 8 / Artikel 72 der sowjetischen Verfassung von 1977 hieß es dazu:
„Jeder Unionsrepublik bleibt das Recht auf freien Austritt aus der UdSSR vorbehalten.“[2]
1 Siehe auch
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