Sozialistische Sowjetrepublik
Als Sozialistische Sowjetrepublik bezeichnete man meist die einzelnen Republiken der Sowjetunion. Sie hatten angeblich – anders als die Bundesstaaten der USA, was von den kommunistischen Machthabern gern betont wurde[1] – das Recht (de jure), die Union zu verlassen. In Kapitel 8 / Artikel 72 der sowjetischen Verfassung von 1977 hieß es dazu:
„Jeder Unionsrepublik bleibt das Recht auf freien Austritt aus der UdSSR vorbehalten.“[2]
Zudem konnte ein Kind, dessen Eltern verschiedene Staatsbürgerschaften hatten (z.B. die russische und die ukrainische), bei Erreichen der Volljährigkeit entscheiden, welche von beiden in seinen Ausweis eingetragen wird. Insofern galt das Abstammungsprinzip und damit auch eine Art Nationalitätenausgleich ähnlich wie in Jugoslawien.
1 Siehe auch
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