Nationalität

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Das Wort Nationalität ist von Nation abgeleitet und hat verschiedene Bedeutungen. Einerseits steht es in der deutschen, französischen (nationalité) und englischen Sprache (nationality) für die rechtliche Zuordnung einer Person im Sinne der Staatsbürgerschaft. Andererseits kann die Nationalität auch die Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder einem Volk unabhängig von einem Staat bedeuten. Ein Beispiel findet sich in Schleswig-Holsteins Landesverfassung, wo in Artikel 6 die Minderheiten von Dänen, Friesen, Sinti und Roma als nationale Minderheiten und Volksgruppen bezeichnet werden.[1]

In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde Nationalität nicht als Rechtsbegriff gesehen, sondern nur als ethnisch-sozialer Begriff. Die „deutsche Nationalität“ im Sinne der DDR-Führung durfte demnach nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit gleichgesetzt werden. Es wurde unterschieden zwischen der Staatsangehörigkeit DDR und der Nationalität deutsch. Die Unterschiede wurden in der DDR folgendermaßen beschrieben:[2]

„Dieser Gesamtkomplex ethnischer Eigenschaften, Züge und Merkmale einer Bevölkerung wird als „Nationalität“ bezeichnet. Der Begriff der Nationalität ist also enger als der Nationsbegriff, denn er umfasst nur eine der Komponenten der Nation und überdies nicht die ausschlaggebende. Der Begriff der Nation ist wesentlich umfassender, denn er umschließt die Gesamtheit der sozialistischen Faktoren in der Einheit mit dem Ethnischen […]. Die Bürger der DDR sind in ihrer überwiegenden Mehrheit ihrer Herkunft, ihrer Sprache, ihrem Lebensgewohnheiten und Traditionen – kurzum ihren ethnischen Eigenheiten, also ihrer Nationalität nach Deutsche. Die sozialistische Nation in der DDR ist deutscher Nationalität.“

So konnte man auch beispielsweise „deutscher Staatsangehöriger sorbischer Nationalität“ sein. In ehemals kommunistischen Staaten besteht bis heute die Praxis, zwischen Staatsbürgerschaft und Nationalität zu differenzieren und dies auch in amtlichen Dokumenten ihrer Staatsbürger zu vermerken. In der Sowjetunion konnte ein Kind, dessen Eltern verschiedene Staatsbürgerschaften hatten (z.B. die russische und die ukrainische), bei Erreichen der Volljährigkeit entscheiden, welche von beiden in seinen Ausweis eingetragen wird.

Russland und die Volksrepublik China unterscheiden sprachlich eindeutig zwischen Staatsbürgerschaft einerseits und Nationalität andererseits. So bezieht sich das Wort rossijanin (deutsch „Russländer“) auf alle Staatsbürger der Russischen Föderation ungeachtet ihrer Herkunft, während das Adjektiv russkij, das zum Ethnonym der (Groß-)Russen (russkie) wurde, hingegen ausschließlich für ethnische Russen verwendet wird.[3] In China werden chinesische Staatsbürger Zhōngguóren (deutsch „Mensch aus den Mittellanden“ bzw. „Menschen aus dem Reich der Mitte“) genannt, während Han-Chinesen als Hànrén (deutsch „Menschen des Han-Volkes“) bezeichnet werden.[4]

Vergleich zu Wikipedia



  1. Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
  2. Ingo von Münch: Die deutsche Staatsangehörigkeit. Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft. De Gruyter, Berlin 2007, S. 107.
  3. Andreas Kappeler: Russische Geschichte, 6. Aufl., C.H. Beck, München 2014, S. 13 f.
  4. Klemens Ludwig: Vielvölkerstaat China. Die nationalen Minderheiten im Reich der Mitte, C.H. Beck, München 2009, S. 13 ff.

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