Schuld

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Schuld (Begriffsklärung) aufgeführt.

Das Wort Schuld wird in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet: Schuld für die Verletzung wohlverstandener Interessen anderer, bei jemand anderem aus Dankbarkeit oder wegen eines Versprechens „in der Schuld stehen“.

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1 Recht

Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) wird die Schuld bei einer Straftat bewertet, wobei zunächst § 20 StGB heranzuziehen ist,[1] was sich auf die Strafe auswirken kann. Im Zivilrecht handelt es sich meist um eine finanzielle Verpflichtung (Schulden genannt), die im Schuldrecht beschrieben ist[2] und zum Beispiel im Schuldnerverzeichnis (im Falle einer Insolvenz) offengelegt werden kann.

2 In der Religion

Aufgrund der Bibel ist der Begriff der Schuld im Christentum mit der Erbsünde verbunden. Nach Ansicht der römisch-katholischen Kirche kann Gott in der Beichte die Schuld vergeben. Im Judentum muss dagegen kein Geistlicher tätig werden.[3] Außerdem kann von dem Schuldigen auch Wiedergutmachung bzw. Sühne verlangt werden.

3 Zitate

  • "Da alle mentalen Aktivitäten auf Entscheidungen dieses Willens zurückgeführt werden können, der sich entschließt, die Aufmerksamkeit diesem zuzuwenden und sich von jenem abzuwenden, wird der Mensch nicht primär durch seine Handlungen schuldig (bei deren Verlauf auch äußerer Zufall hineinspielt), sondern durch seine innere Einstellung, aus der die Handlungen resultieren." (Maria-Sibylla Lotter am 4. November 2019)
  • "Besinnen wir uns auf uns selbst und unsere Schuld." (Pastor Wilhelm Grothe am 25. Juli 2020 in einer Predigt)

4 Siehe auch

5 Weblinks

6 Einzelnachweise

  1. Klaus Steffen, Philipp Steffen, Catharina Eich: Fachkunde für die Rechtsanwaltspraxis; 1. Auflage, Merkur Verlag, Rinteln 1975; mehrere Auflagen, mit Deutscher Anwalt Verlag, 23. Auflage 2018, Seite 459
  2. siehe § 241 bis § 432 BGB
  3. https://www.deutschlandfunk.de/suende-schuld-und-vergebung-im-judentum-einmal-und-nie-100.html

7 Andere Lexika





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