Wiedergutmachung

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Wiedergutmachung ist die Entschädigung (Kompensation) eines individuell erlittenen Unrechts oder eines nachgewiesenen Schadens durch Beseitigung oder Abmilderung seiner Folgen oder Leistung eines Ausgleichs. Auch eine Strafe kann als „Wiedergutmachung“ interpretiert werden.

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1 Siehe auch

2 Zitate

  • "So haben alle Formen der Buße eine gemeinsame Grundstruktur: Einsicht in die Schuld - Reue über das Begangene oder Unterlassene - Bekenntnis der Schuld - Bereitschaft zur Änderung des Lebens einschließlich einer eventuell möglichen, grundsätzlich jedoch notwendigen Wiedergutmachung entstandenen Schadens - Bitte um Vergebung - Empfang der Gabe der Versöhnung - Dank für die zugesprochene Vergebung - Leben in einem neuen Gehorsam." (Katholischer Erwachsenenkatechismus, Bd. 1, S. 367)
  • "Wo sich ein Mensch gegenüber einem anderen schuldig gemacht und Schaden angerichtet hat, kann dieser nicht allein durch Reue aus der Welt geschafft werden. Vielmehr muß der Schaden nach Möglichkeit wiedergutgemacht werden. Soweit eine materielle Schädigung vorliegt, ist die Wiedergutmachung vor allem durch Schadenersatz zu leisten." (Katholischer Erwachsenenkatechismus, Bd. 2, S. 89)

3 Weblinks

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