SPD fordert einen Straftatbestand der Hasskriminalität

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Einen Straftatbestand für Hasskriminalität forderte die SPD im Jahr 2014. Nach langen Diskussionen kam es zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Es trat am 1. Oktober 2017 in Kraft.

1 Probleme

  • In Deutschland kommt es, wie in anderen Ländern auch, immer wieder zu rassistisch bzw. ausländerfeindlich motivierten Straftaten.
  • Gesellschaft und Politik engagieren sich dagegen und überlegen, wie man in Zukunft besser und effektiver dagegen vorgehen kann. Das ist gut und auch nötig. Allerdings ist nicht jede neue Idee dazu auch sinnvoll.
  • Ein Vorschlag kam dazu im Jahr 2014 von der SPD-Fraktion: Sie forderte, den Straftatbestand der Hasskriminalität ins deutsche Strafrecht einzuführen.
  • Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatten die SPD-Fraktion und der Bundesrat Gesetzentwürfe vorgelegt, die „hassgeleitete Motive“ zum „obligatorisch strafverschärfenden Faktor“ in der richterlichen Strafzumessung machen sollen, während Bündnis 90/Die Grünen beantragt haben, den Katalog der „vorurteilsmotivierten Straftaten“, die von „gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ angetrieben seien, ausweiten wollten.
  • Tatmotive werden bisher berücksichtigt, wenn es um die Strafbemessung geht und um zwischen Mord und Totschlag zu unterscheiden. Zudem wird auch in vielen Fällen der Versuch bestraft.
  • Eine Berücksichtigung der eventuellen Motive einer Tat stellt jedoch nach Ansicht von Kritikern im vorliegenden Fall das Einfallstor für eine Gesinnungsjustiz wie im Nationalsozialismus oder in der DDR dar. Die Zeitschrift Junge Freiheit meinte dazu u.a.: „Was hier eingeschlagen wird, ist nichts anderes als der Weg in die Gesinnungsjustiz, in der Taten nicht mehr nach der Schwere des Vergehens, sondern nach der Gesinnung der Täter mehr oder weniger schwer geahndet werden.“
  • Ferner ist zu bedenken, dass sich die hinter einer Tat steckenden eventuellen Motive oft nur sehr schwer oder gar nicht ermitteln lassen. Auch hier würde das Tor zu einer ideologischen und willkürlichen Rechtssprechung und Gesinnungsschnüffelei weit geöffnet. Die Meinungsfreiheit würde eingeschränkt. Hierzu schreibt die Junge Freiheit: „Den Richtern wird nicht nur zugemutet, unscharfe, ideologisch und politisch aufgeladene Begriffe in der Rechtsfindung zu benutzen und ihren Urteilen zugrunde zu legen, sie und die Ermittlungsbehörden werden auch noch explizit aufgefordert, Gesinnungen, die als wahre Tatmotive nicht immer einfach zu erkennen sind, auszuforschen."[1]
  • Gleichwohl lassen sich bestimmte Aussagen eindeutig als Hass interpretieren.

2 Einzelnachweise

  1. Michael Paulwitz: „Haßkriminalität“ - Gesinnung tut keinem weh, Artikel in der Zeitung Junge Freiheit

3 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (SPD fordert einen Straftatbestand der Hasskriminalität) vermutlich nicht.

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