Totschlag
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Totschlag ist ein vorsätzliches Tötungsdelikt ohne Mordmotiv und wird mit geringerer Strafe bedroht. Der Straftatbestand ist in § 212 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) beschrieben. Der Mord stellt einen schweren Fall des Totschlags dar, was in der Strafminderung nach § 213 StGB für den Totschlag zum Ausdruck kommt.
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