Totschlag
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Totschlag ist ein vorsätzliches Tötungsdelikt und wird nach § 213 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) mit geringerer Strafe als ein Mord bedroht. Der Straftatbestand ist in § 212 StGB beschrieben. Entscheidend ist dabei das fehlende Mordmotiv. Demgegenüber steht der Fall von Notwehr, der noch milder beurteilt wird.
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