Psychotherapeut

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Ein Psychotherapeut oder eine Psychotherapeutin ist ein Arzt mit der fachlichen Ausbildung zum Psychiater oder eine andere Person (z.B. Psychologe oder Pädagoge), die eine anerkannte Prüfung zur Behandlung von psychischen Störungen bestanden hat. Die Bezeichnung ist in vielen Staaten gesetzlich strikt reguliert.[1]

Wer psychische Probleme hat, geht zum Psychotherapeuten
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1 Berufsbezeichnungen

Die Psychotherapie ist im Geltungsbereich des deutschen Rechts immer die Behandlung einer psychischen Störung und nicht das Reden über Alltagsprobleme. Folgende Anbieter dieser Leistungen gibt es:

  • Psychologischer Psychotherapeut: Dies setzt ein abgeschlossenes Studium der Psychologie mit entsprechender Fortbildung nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums voraus.
  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie.
  • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.
  • Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen sich nicht einfach nur „Psychotherapeut“ nennen, auch wenn sie zur Ausübung der Psychotherapie berechtigt sind. Dieser Berufsstand ist aufgrund seiner Zulassungsvoraussetzungen (z.B. ein Hauptschulabschluss genügt) umstritten.[2]

In Deutschland gibt es aufgrund des Psychotherapeutengesetzes[3] und der Psychotherapierichtlinie[4] sowie des Heilpraktikergesetzes[5] folgende Situation:

  • Die Erlaubnis, Psychotherapie als Tätigkeit auszuüben, und die Berufsbezeichnung Psychotherapeut sind nicht deckungsgleich.
  • Die Psychotherapeuten, die einen akademisch psychologischen Hintergrund besitzen, kämpfen standespolitisch gegen die anderen legalen Anbieter von Psychotherapie.
  • Es gibt beim Facharzt einerseits die Vermischung von Psychiatrie (Medizin) und Psychotherapie, andererseits werden die Unterschiede oft nicht deutlich.

2 Methoden

Eine Vielzahl von Methoden steht dem Therapeuten zur Verfügung. Im Wesentlichen gibt es:

Nicht jede Methode wirkt bei allen Erkrankungen gleich gut. Der Patient hat sich daher vor einer Therapie beraten zu lassen, ob eine spezielle Therapieform in seinem Fall geeignet ist. Grundsätzlich werden die Kosten für die Psychotherapie in der Bundesrepublik Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn die Diagnose und die jeweilige Therapiemethode anerkannt sind.

3 Bekannte Psychotherapeuten (Auswahl)

4 Nationale Unterschiede

In einigen Staaten ist der Status des Psychotherapeuten durch Gesetze und Verordnungen sehr streng geregelt. In der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich ist die Ausübung der Psychotherapie heutzutage ähnlich geregelt. Die Arbeit eines Psychotherapeuten ist in Deutschland begrenzt auf die „Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“.[6] Psychologische Psychotherapeuten und Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen keinesfalls Medikamente verordnen, über diese beraten oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.[7] In Österreich gelten die Bestimmungen des Ärztegesetzes und des Psychotherapiegesetzes. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt, ein Verstoß gilt als „Verwaltungsübertretung“.[8] Voraussetzung für die Eintragung als Psychotherapeut ist der Abschluss einer mehrjährigen Ausbildung.[9] In der Schweiz gibt es strengere Regeln: Hier werden nur Ärzte und Psychologen zugelassen. Der weitere Weg bis zur Anerkennung ist ähnlich wie in Deutschland und Österreich geregelt.[10]

In den USA hat jeder Bundesstaat eine eigene Regelung. Oft ist die Kostenerstattung der Psychotherapie mit der Qualifikation und entsprechenden Gebühren verbunden. Wer keine entsprechende Ausbildung nachweisen kann, erhält durch die Krankenversicherung des Patienten keine Bezahlung. Die Regeln werden von dem American Board of Professional Psychology überwacht. Das System ist vom Grundsatz her ähnlich wie in Deutschland, wo ein Psychotherapeut nach seiner Anerkennung die Zulassung bei der Krankenkasse beantragen kann.

5 Einzelnachweise

  1. Silverman: What Works in Psychotherapy and How Do We Know? In: Psychoanalytic Psychology 22/2
  2. Übersicht über Psychotherapieanbieter des BDP
  3. PsychThG in der jeweils aktuellen Fassung
  4. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Durchführung der Psychotherapie zuletzt geändert am 15. Oktober 2015, veröffentlicht im Bundesanzeiger
  5. HPG in der jeweils aktuellen Fassung
  6. Deutsches Psychotherapeutengesetz
  7. Zeitungsbericht
  8. Österreichisches Psychotherapiegesetz, § 23 Strafbestimmungen
  9. https://de.wikipedia.org/wiki/Psychotherapeut#.C3.96sterreich
  10. https://www.fmh.ch/bildung-siwf/fachgebiete/facharzttitel-und-schwerpunkte/psychiatrie-pychotherapie.html

6 Weblinks

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