Mitchells & Butlers
Mitchells and Butlers plc | |
---|---|
Mitchells&Butlers Logo.svg | |
Unternehmensform | Aktiengesellschaft |
ISIN | GB00B1FP6H53 |
Gründung | 1898 |
Unternehmenssitz | Birmingham, Vereinigtes Königreich |
Unternehmensleitung | * Bob Ivell, (Chairman)
|
Mitarbeiter | 43.000 (2014)[1] |
Umsatz | 1,97 Mrd. GBP (2014)[1] |
Branche | Gaststättenwesen |
Website | www.mbplc.com |
Mitchells & Butlers ist ein englisches Unternehmen mit Firmensitz in Birmingham. Es ist eine Aktiengesellschaft nach britischem Recht (Public Limited Company, kurz plc).
Das Unternehmen wurde 1898 gegründet und ist Eigentümer von Kneipen und Gastwirtschaften im Vereinigten Königreich. Die Unternehmensursprünge reichen bis 1866 bzw. 1898 zurück,[2] als die Brauereien der beiden Partner in Smethwick fusionierten. Größter Konkurrent in Großbritannien ist das Unternehmen Punch Taverns. Die Unternehmensgruppe erzielte 2007 einen konsolidierten Umsatz von 1,908 Milliarden Pfund Sterling.
2002 wurde die Brauereigruppe an Coors verkauft.
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Deutschland
1999 ist Mitchells & Butlers in den deutschen Markt durch Übernahme der Gastronomiekette Alex Gaststätten eingestiegen. Der Sitz der Mitchells & Butlers Germany GmbH befindet sich in Wiesbaden,[3] der Firmenname Alex wurde jedoch beibehalten.
2 Weblinks
3 Vergleich zu Wikipedia
4 Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Mitchells and Butlers 2014 Annual Report
- ↑ Mitchells & Butlers:History
- ↑ „Wir verstärken Trends“ (...) über den Erfolg der Systemgastronomie ALEX, nomyblog.de vom 4. Oktober 2017, abgerufen am 2. Mai 2019
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.