Länderfinanzausgleich
Der Länderfinanzausgleich ist ein Mechanismus in der Bundesrepublik Deutschland zur Umverteilung finanzieller Mittel zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern. Er soll langfristig abgeschafft und durch neue Regularien ersetzt werden.[1] 2017 wurden 11,2 Milliarden Euro umverteilt, 5,3 Prozent mehr als 2016. Berlin erhielt davon 4,2 Milliarden Euro, 37,8 Prozent der Gesamtsumme. Am meisten zahlten Bayern (5,89 Mrd.), Baden-Württemberg (2,8 Mrd.) und Hessen (2,5 Mrd.)[2]
Inhaltsverzeichnis
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1 Überblick
Der Länderfinanzausgleich ist das in Deutschland bekannteste Finanzausgleichssystem und ein finanzielles Instrument der Regionalentwicklung[3]. Der Bekanntheitsgrad ist auch auf die öffentlichen Auseinandersetzungen zwischen den Ländern zurückzuführen; es wurde mehrfach von verschiedenen Ländern vor dem Bundesverfassungsgericht über die Ausgestaltung des LFA geklagt, so 1952, 1986, 1992, 1999 und 2006.[4] Das Volumen der Ausgleichsbeträge betrug im Jahr 2015 rund 9,6 Mrd.€, im Vergleich zu Steuereinnahmen der Länder und Gemeinden von 306 Mrd. €.[5] Seit vielen Jahren bewegt sich der Anteil des Länderfinanzausgleichs an den Einnahmen zwischen 2 und 3 %.[6]
Sein Ziel ist es laut Grundgesetz (GG), „die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen“ auszugleichen.[7] Damit sollen alle Länder in die Lage versetzt werden, den ihnen zugewiesenen Aufgaben nachzukommen, wie es der grundgesetzlichen Vorgabe[8] entspricht. Durch das Verfahren sollen die Abstimmung der Deckungsbedürfnisse des Bundes und der Länder aufeinander mit dem Ziel eines billigen Ausgleichs, die Vermeidung der Überbelastung der Steuerpflichtigen und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt werden.
Um in diesem Verfahren eine parallele Haushaltspolitik zu gewährleisten und „Trittbretteffekte“ auszuschließen, werden die Haushalte des Bundes und der Länder seit 2009 durch einen „Stabilitätsrat“ überprüft. Er ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder zur Überwachung der Haushaltsführung und der Einhaltung der europäischen Vorgaben zur Haushaltsdisziplin. Seine Einrichtung geht auf die Föderalismusreform II zurück und ist im Grundgesetz[9] geregelt. Dem Stabilitätsrat gehören die Finanzminister von Bund und Ländern sowie der Bundeswirtschaftsminister an.
Im Länderfinanzausgleich öffnet sich seit vielen Jahren eine Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern; das wurde durch den Einbezug der neuen Länder mit ihrer anfangs besonders schwachen Wirtschafts- und Finanzkraft extrem verschärft. 2015 zahlten nur vier Länder in den Ausgleich ein, der Freistaat Bayern 5,5 Milliarden Euro, Baden-Württemberg 2,3, Hessen 1,7 Milliarden und Hamburg 112 Millionen Euro. Größtes Empfängerland war Berlin mit 3,6 Milliarden. Die ostdeutschen Flächenländer erhielten 2015 zusammen 3,2 Milliarden Euro, darunter allein Sachsen 1 Milliarde Euro.[10]
2 Literatur
- Stephan Ebner (2009): Verfassungsrechtliche Ausgestaltung des horizontalen Finanzausgleichs. Länderfinanzausgleich ein bundesstaatlicher Eckpfeiler (?), Verlag Dr. Müller, ISBN 978-3-639-11665-6.
- Adrian Jung: Maßstäbegerechtigkeit im Länderfinanzausgleich. Die Länderfinanzen zwischen Autonomie und Nivellierung. Duncker & Humblot, Berlin 2008, ISBN 978-3-428-12673-6.
- Martin Seybold (2005): Der Finanzausgleich im Kontext des deutschen Föderalismus. Perspektiven für einen zukünftigen Länderfinanzausgleich. Nomos Verlag, ISBN 3-8329-1193-6.
- Klaus Detterbeck/Wolfgang Renzsch/Stefan Schieren (Hg.) (2010): Föderalismus in Deutschland (Lehr- und Handbücher der Politikwissenschaft), De Gruyter Oldenbourg, ISBN 978-3486591873.
- Martin Junkernheinrich, Stefan Korioth, Thomas Lenk, Henrik Scheller, Matthias Woisin (Hrsg.), Jahrbuch für öffentliche Finanzen 1-2016, Verhandlungen zum Finanzausgleich, Berlin 2016, ISBN 978-3-8305-3663-5
- Wolfgang Renzsch: Finanzverfassung und Finanzausgleich. Die Auseinandersetzungen um ihre politische Gestaltung in der Bundesrepublik Deutschland zwischen Währungsreform und deutscher Vereinigung (1948 bis 1990), Bonn 1991, ISBN 3-8012-4029-0
3 Weblinks
- Bundesministerium der Finanzen: Länderfinanzausgleich
- Statistisches Bundesamt zu Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen
- haushaltssteuerung.de (Portal zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwissenschaft)
4 Einzelnachweise
- ↑ Bund.Länder Finanzen auf tagesschau.de
- ↑ spiegel.de: Länderfinanzausgleich erreicht neues Rekordniveau
- ↑ Chilla, Tobias, Kühne, Olaf & Markus Neufeld (2016): Regionalentwicklung. UTB.
- ↑ Daniel Buscher (2010): Der Bundesstaat in Zeiten der Finanzkrise. Ein Beitrag zur Reform der deutschen Finanz- und Haushaltsordnung, Duncker & Humblot, S. 147ff.
- ↑ Bundesministerium der Finanzen: Länderfinanzausgleich
- ↑ Hubert Schulte, Jahrbuch für Öffentliche Finanzen 2014, Berlin 2015, S. 381 ff.ISBN 978-3-8305-3530-0
- ↑ Art. 107 Abs. 2 Satz 1 GG
- ↑ Art. 106 Abs. 3 GG
- ↑ Art. 109a GG
- ↑ Länderfinanzausgleich – Bayern Geberland auf zeit.de
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