Indymedia

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Indymedia oder auch Independent Media Center (IMC) (deutsch Unabhängiges Medienzentrum) ist ein weltweites Netzwerk von Medienaktivisten und Journalisten im Internet, das dem Antifaschismus und der Globalisierungskritik zuzuordnen ist. Es wurde 2002 mit dem Poldi-Award ausgezeichnet[1] und erhielt 2003 einen Preis der Rosa-Luxemburg-Stiftung.[2]

Ein Kommando Kevin-Prince Boateng[3] rief bei Indymedia dazu auf, deutsche Flaggen von Gebäuden zu stehlen und zu zerstören, und bezeichnete sie als "schwarz-rot-goldenen Lumpen". Zudem wurden dort Informationen zu Fahndungsmaßnahmen gegen die früheren RAF-Mitglieder Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg veröffentlicht, namentlich Fotos von zivilen Polizeifahrzeugen, Nummernschilder von Spezialeinsatzkommandos aus Berlin und Niedersachsen sowie Orte, an denen sich Polizisten mutmaßlich auf ihre Einsätze vorbereiten sollten.[4]

Die Tätigkeit dieses Netzwerks wurde in Deutschland vom Bundesministerium des Innern mit Verfügung vom 14. August 2017 verboten. Das Verbot wurde am 25. August 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist seit dem 29. Januar 2020 unanfechtbar.[5] Nach einem Verbot[6] war die Subdomain linksunten.indymedia.org ab August 2017 ohne Inhalte verfügbar und ab September 2018 gar nicht mehr erreichbar.[7] Ab 29. August 2017 wurden Klagen gegen das Verbot eingereicht, die sich gegen ein Vereinsverbot richteten und als formale Begründung angaben, dass kein Verein existiere. Im August 2019 bestätigte die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe gegenüber dem Neuen Deutschland, dass das Strafverfahren gegen die Betreiber von linksunten.indymedia.org eingestellt worden ist. Es sei über zwei Jahre hinweg nicht gelungen, einen „konkret Tatverdächtigen“ für die der Plattform zur Last gelegten Straftaten zu ermitteln.[8] Am 29. Januar 2020 wies das Bundesverwaltungsgericht eine Klage gegen das Vereinsverbot zurück.[9][10] Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts legten die Kläger im Juni 2020 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein,[11] die mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Februar 2023 nicht zur Entscheidung angenommen wurde und damit scheiterte.[12][13]

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1 Einschätzung durch Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz

Am 17. Januar 2023 wurden bei der Durchsuchung einer Wohnung in Freiburg ein Laptop, zwei Handys, fünf USB-Sticks und eine SD-Karte beschlagnahmt, da der Verdacht bestand, dass ein Journalist Indymedia unterstützt, indem er in einem Artikel auf ein Archiv von Indymedia verlinkte. Der Journalist, dessen Kürzel unter dem Artikel steht, hat sich während der Durchsuchung als Verfasser bekannt. Die Staatsanwaltschaft ist weiterhin auf der Suche nach Informationen darüber, wer die Seiten von Indymedia betreibt.[14]

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz stufte Indymedia 2022 als „das derzeit wichtigste Informations- und Propagandamedium für die linksextremistische Szene im deutschsprachigen Raum“ ein.[15]

2004 wurde bekannt, dass in den USA das FBI im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Terrorismus Nachforschungen über die Aktivitäten von Indymedia in Texas anstellte.[16] Der amerikanische Host-Provider Rackspace mit Hauptsitz in Texas wurde durch Anordnung eines US-Gerichts dazu aufgefordert, die Server an die US-Behörden zu übergeben.[17]

Indymedia Austria stellte laut dem Verfassungsschutzbericht 2005 des österreichischen Innenministeriums eine der „bekanntesten und am häufigsten genutzten Internetplattformen des linksextremen Spektrums in Österreich dar“.[18]

2 Weblinks

3 Andere Lexika





4 Einzelnachweise

  1. poldi-award - der erste deutsche e-democracy award (29. September 2002). Abgerufen am 4. Januar 2023.
  2. Ehrung für Courage der Initiative Berliner Bankenskandal Preis auch für Friedenskoordination Berlin und indymedia Deutschland, Neues Deutschland vom 16. Juni 2003
  3. Mit der Namensgebung bezieht sich das Kommando positiv auf sportlich unfaire Spielweise und vorsätzliche Körperverletzung, indem es mit Kevin-Prince Boateng absichtlich den Namen des ghanischen Fußballers wählt, der Michael Ballack vor der Fußballweltmeisterschaft 2010 durch extrem brutalen Einsatz schwer verletzte und somit seine WM-Teilnahme verhinderte.
  4.  Jona Spreter, dpa: RAF-Fahndung: Nutzer von linksextremistischer Website sabotieren offenbar Fahndung. In: Die Zeit. Hamburg 5. März 2024, ISSN 0044-2070 (online).
  5. AT 25.08.2017 B1 und AT 30.04.2020 B2, Text als Pressemitteilung
  6. „Linksunten.indymedia“: Innenministerium verbietet linksextreme Plattform, Spiegel Online, 25. August 2017
  7. Wir sind zur Zeit offline…. Archiviert vom Original am 2018-06-27. Abgerufen am 4. September 2018.
  8. Niels Seibert: Verfahren eingestellt. Staatsanwaltschaft hatte wegen mehrerer Straftatbestände Verfahren eingeleitet. Keine konkreten Tatverdächtigen. In: Neues Deutschland. 2019-08-19. Abgerufen am 19. August 2019.
  9. Antonie Rietzschel, Wolfgang Janisch: Indymedia: Eine Webseite, die kein Verein sein will. In: Süddeutsche Zeitung. 2020-01-29. Abgerufen am 29. Januar 2020.
  10. Markus Sehl: BVerwG: linksunten.indymedia bleibt verboten. In: Legal Tribune Online. 2020-01-29. Abgerufen am 30. Januar 2020.
  11. Markus Sehl: „linksunten.indymedia“ wird Fall fürs BVerfG. In: Legal Tribune Online. 2020-06-08. Abgerufen am 8. Juni 2020.
  12. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 2023 - 1 BvR 1336/20
  13. Markus Sehl: BVerfG zum linksunten.indymedia-Verbot: Eine vertane Chance. In: Legal Tribune Online. 2023-03-10. Abgerufen am 11. März 2023.
  14. https://netzpolitik.org/2024/nach-der-razzia-die-daten-von-radio-dreyeckland
  15. Bundesministerium des Innern: Verfassungsschutzbericht 2022, S. 165
  16. Food Not Bombs, Indymedia investigated by FBI (Archivversion vom 15. Februar 2012) Austin FBI Officer Says Indymedia, FNB, CP of Texas on Terrorist Watch List
  17. Rötzer, Florian. Im internationalen rechtlichen Niemandsland. Abgerufen am 4. Januar 2023.
  18. Österreichischer Verfassungsschutzbericht über das Jahr 2005. In: bmi.gv.at (PDF; 448 kB), S. 46

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