House of Lords
Das House of Lords (auch House of Peers, dt. Herrenhaus) ist das sogenannte Oberhaus und ein Parlament des Vereinigten Königreichs. Es tritt wie das House of Commons (das sogenannte Unterhaus) im Palace of Westminster in London zusammen. Die Zusammensetzung erfolgt nach einem Klassenwahlrecht. Ziel der 1997 von der Labour-Regierung unter Tony Blair begonnenen Reformen war langfristig die Abschaffung des House of Lords in seiner traditionellen Form. An seine Stelle soll eine demokratischer legitimierte zweite Kammer des Parlaments treten. Der House of Lords Act von 1999 legt zum Beispiel fest, dass nur noch 92 Mitglieder aufgrund ihres Adelstitels im House of Lords sitzen dürfen
1 Geschichte
Das House of Lords war zunächst nicht nur Teil der Legislative, sondern als oberstes Gericht im Zivilrecht für das gesamte Vereinigte Königreich, beim Strafrecht für England, Wales und Nordirland (Schottland hat ein eigenes oberstes Strafgericht) auch Teil der Judikative (Rechtsprechung). Es war somit einst mächtiger als das House of Commons, daher die Bezeichnung „Oberhaus“. Seit dem 19. Jahrhundert haben seine Befugnisse jedoch stetig abgenommen.
Diejenigen Mitglieder des House of Lords, die ihren Sitz aufgrund ihres geistlichen Amts einnehmen, werden Geistliche Lords (Lords Spiritual) genannt. In früheren Zeiten verfügten die Lords Spiritual über die Mehrzahl der Sitze im House of Lords. Unter ihnen befanden sich die Erzbischöfe, Diözesanbischöfe, Äbte und Priore Englands. Seit der Auflösung der Klöster stellen die Weltlichen Lords (Lords Temporal) die zahlenmäßig größte Gruppe im House of Lords. Anders als die Geistlichen Lords dürfen sie öffentlich einer Partei angehören. Die öffentlich unparteiischen Lords werden Crossbencher („Wechselbänkler“) genannt. Ursprünglich gehörten die Weltlichen Lords allesamt dem Erbadel an.
2 Andere Lexika
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