Prior
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Ein Prior (von lateinisch prior ‚früherer‘, ‚vorderer‘, ‚vorheriger‘, ‚ersterer‘, ‚vortrefflicher‘, von prius/prior, ‚zuerst‘, ‚zunächst‘, ‚zuvor‘, ‚vorher‘)[1] oder bei Frauen eine Priorin ist ein Amt im Kloster und in mehreren christlichen Ordensgemeinschaften. In Ordensgemeinschaften, die keinen Abt kennen, ist der Prior der Vorsteher des Klosters; sein Vertreter ist der Vikar. Die jeweilige Ordensregel oder die Konstitutionen enthalten Angaben zur Wahl eines Priors oder einer Priorin und zu seinen Vollmachten und Pflichten.
1 Andere Lexika
2 Anmerkungen
- ↑ Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. (= Ausführliches lateinisch-deutsches und deutsch-lateinisches Handwörterbuch, aus den Quellen zusammengetragen und mit besonderer Bezugnahme auf Synonymik und Antiquitäten unter Berücksichtigung der besten Hülfsmittel ausgearbeitet, Lateinisch-deutscher Teil). 2 Bände, 7. Aufl., Leipzig 1879–1880; seit 1951 Tübingen; 11. Aufl. Berlin 1962 (Neudrucke auch Hannover und Darmstadt), Band 2, S. 1718 f.
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