Klassenwahlrecht
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Beim Klassenwahlrecht sind die Wahlberechtigten in Gruppen (Klassen) eingeteilt. Die Zugehörigkeit kann sich nach Stand (z. B. Adel, Geistlichkeit, restliche Bevölkerung), Wohnort, Bildung, dem Aufkommen an Rechten und Pflichten gegenüber dem Staat (Steueraufkommen, Wehrpflicht, Pflicht zur Bereitstellung bestimmter Mittel) oder anderem richten. Als Wahlsystem war es seit dem Mittelalter verbreitet. Aus der Neuzeit sind besonders das preußische Dreiklassenwahlrecht, das auf Landesebene in Deutschland noch bis 1918 galt, und das britische House of Lords bekannt.
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