Deutsche Bundespost
Deutsche Bundespost | |
---|---|
Unternehmensform | Sondervermögen des Bundes |
Gründung | 1947 als Deutsche Post, ab 1950 Deutsche Bundespost |
Auflösungsdatum | 2. Januar 1995[1] |
Auflösungsgrund | Privatisierung |
Unternehmenssitz | Bonn, Deutschland |
Unternehmensleitung | Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen bzw. für Post und Telekommunikation |
Mitarbeiter | bis zu rund 544.000 |
Branche | Telefonie Informationstechnik Kabelnetzbetreiber Logistik Postwesen Spezialbank |
Die Deutsche Bundespost (kurz DBP) war ein staatseigener Postbetrieb der Bundesrepublik Deutschland und Träger der zivilen Fernmeldehoheit. Sie wurde 1950 als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes eingerichtet und mit Wirkung vom 2. Januar 1995 im Rahmen einer sogenannten Postreform und der Privatisierung und in drei eigenständige Aktiengesellschaften überführt:
Das Problem dieser Postreform war, dass die Geschäftsbereiche unterschiedliche Gewinnerwartungen hatten. Der Bereich Fernmeldewesen war ein Wachstumsmarkt mit verhältnismäßig hohen Gewinnen, mit dem die Verluste in den anderen Bereichen wettgemacht werden konnten. Die Postbank hatte mit dem Problem zu kämpfen, dass sie in ihrer Gründerzeit keine Kredite vergeben durfte.[2]
Die hoheitlichen, staatlichen Aufgaben wurden 1998 großenteils der Bundesnetzagentur übertragen. Für die Beamten wurde weitgehend der Besitzstand gewährleistet. Das Geschäft für den Paketversand übernahm DHL.
1 Einzelnachweise
- ↑ Zum Gründungsdatum (am Ende), abgerufen am 8. Dezember 2018.
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Postbank#Geschichte
2 Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.