Wahlrecht in Bremen

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Beim Wahlrecht in Bremen ist zu unterscheiden zwischen zwei politischen Ebenen:

Wahlberechtigt zur Wahl für die Bremische Bürgerschaft ist jeder Deutsche, der seit mindestens drei Monaten seinen festen Wohnsitz im Land Bremen hat, und mindestens 16 Jahre alt ist.[1] Das passive Wahlrecht beginnt mit dem Erreichen der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren. Bürger der Mitgliedsstaaten der EU sind nur für die Wahl zur Stadtbürgerschaft in Bremen und im kommunalen Wahlrecht den Deutschen gleichgestellt. Daher kann die Stadtbürgerschaft anders zusammengesetzt sein als der stadtbremische Anteil der Landtagsabgeordneten.[2]

1 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Wahlrecht in Bremen) vermutlich nicht.

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2 Einzelnachweise

  1. § 1 Wahlgesetz. Transparenzportal Bremen. Abgerufen am 15. April 2016.
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Bremische_Bürgerschaft#Wahlberechtigung

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