Tendenzschutzparagraph

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Begriff Tendenzschutzparagraph[1][2] stammt aus dem Medienrecht und bezieht sich auf Regelungen im Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)[3] und Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG),[4] wodurch ein Tendenzschutz[5] für den jeweiligen Verleger (z. B. einer Zeitung) gewährleistet wird: Er kann dadurch die politische Ausrichtung festlegen.[6] Dieses Recht wird in Deutschland durch Artitel 5[7] des Grundgesetzes mit der Meinungs- und Pressefreiheit begründet. Weiterhin gilt demnach das Mitbestimmungsgesetz gemäß § 1Vorlage:§/Wartung/buzer Absatz 4 Nummer 2 nicht für „Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend [...] Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung [...] dienen.“ Dies hat u.a. zur Folge, dass im Gegensatz zu anderen Branchen keine Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von Medienkonzernen vertreten sind.

1 Literatur

  • Frank Fechner: Medienrecht. Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia. 20. Auflage. Mohr Siebeck 2019, ISBN 978-3-8252-5307-3.
  • Jörg Aufermann: Politische Medienfunktionen in funktionalistischer Sicht — Exemplarische Darstellung und Kritik, Politische Vierteljahresschrift, Sonderhefte Volume 6 (1975), Seite 431–451, online

2 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Tendenzschutzparagraph) vermutlich nicht.

---



3 Einzelnachweise

  1. https://www.djv.de/fileadmin/user_upload/BR-Info_05_2018_Tendenzschutz.pdf
  2. https://mmm.verdi.de/editorial/wertvolle-rechte-4943
  3. siehe § 1 Abs. 4 MitbestG
  4. siehe § 118 Abs. 1 BetrVG
  5. Martin Kuhr: Diese Besonderheiten müssen Sie zum Medienarbeitsverhältnis unbedingt wissen IWW-Institut, Ausgabe 01/2007
  6. https://de.wikipedia.org/wiki/Tendenzschutz
  7. siehe Art. 5 GG

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway