Tendenzschutz
Aus PlusPedia
Der Begriff Tendenzschutz stammt aus dem Arbeitsrecht[1] und schränkt die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten in Kirchen, Religionsgemeinschaften, Parteien und Gewerkschaften sowie in Unternehmen der Medienbranche ein. Dadurch soll gewährleistet werden, dass beispielsweise ein Verleger die politische Ausrichtung einer Zeitschrift oder Zeitung festlegen kann (siehe Tendenzschutzparagraph) und in den anderen genannten Organisationen die Arbeitnehmer sich nach den politischen (Partei und Gewerkschaft) bzw. religiösen Zielen (Kirchen usw.) und Grundsätzen des Arbeitgebers richten sollen. Umstritten in Österreich ist dabei u.a. die Konkurrenz durch das Kirchenrecht.[2]
1 Literatur
- Claus Asbeck: Tendenzschutz im deutschen und europäischen Betriebsverfassungs- und Unternehmensmitbestimmungsrecht Heidelberg, Univ.-Diss., 2015
2 Andere Lexika
3 Einzelnachweise
- ↑ siehe § 1 Abs. 4 im Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 118 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie in §§ 132 und 133 des österreichischen Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG).
- ↑ https://www.drda.at/a/392_DRDA_2/Quo-vadis-Tendenzschutz
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.