Betriebsverfassungsgesetz

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Basisdaten
Titel: Betriebsverfassungsgesetz
Abkürzung: [BetrVG]
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Ursprüngliche Fassung vom: 11. Oktober 1952[3][4]
Inkrafttreten am: 14. November 1952
Neubekanntmachung vom: 25. September 2001[1]
Letzte Neufassung vom: 15. Januar 1972[2]
Inkrafttreten der
Neufassung am:
19. Januar 1972
Letzte Änderung durch: Art. 5 G vom 10. Dezember 2021[5]
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
12. Dezember 2021[6]
Weblink: Text des Gesetzes

Das Betriebsverfassungsgesetz soll in Deutschland die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. In der Weimarer Verfassung wurden 1919 erstmals Arbeiterräte für die einzelnen Beitriebe bis hin zu einem Reichsarbeiterrat begründet.[7] Mit dem Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920, das für eine gewählte Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten sorgte, wurden die Mitbestimmung und die Rechte und Pflichten des Betriebsrats geregelt. Das heutige Betriebsverfassungsgesetz steht in der Tradition des Weimarer Gesetzes. Eine Besonderheit ist das Sprecherausschussgesetz, das 1988 für Betriebe mit mehr als zehn leitenden Angestellten geschaffen wurde.

1 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. BGBl|2001n I S. 2518
  2. BGBl|1972n I S. 13
  3. diese und die folgenden Angaben wurden aus der Wikipedia übernommen
  4. BGBl|1952n I S. 681
  5. BGBl|2021n I S. 5162, 5170
  6. Art. 23 G vom 10. Dezember 2021
  7. Weimarer Verfassung. Abgerufen am 30. Mai 2008.

2 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Betriebsverfassungsgesetz) vermutlich nicht.

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