Takim M.

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Takim M. aus Osnabrück wurde als Angeklagter bekannt. Er wurde 2011 wegen Vergewaltigung eines 11jährigen Mädchens vom Landgericht Osnabrück zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt. Seine Eltern erhielten die gleiche Strafe wegen Anstiftung und Beihilfe.

Die Verurteilten leben seit 1995 in Deutschland, wobei sie noch kein Deutsch sprechen und von Sozialhilfe leben, berichten die Junge Freiheit und die Neue Osnabrücker Zeitung. Sie besitzen die griechische Staatsbürgerschaft und haben familiäre Bindungen in die Türkei.

Die Täter entführten das Mädchen im Oktober 2006 im teilweisen Einvernehmen mit seiner Familie. Sie erklärten vor Gericht, dass nach islamischem Recht ein Mädchen mit neun Jahren als heiratsfähig gelte [1]: ein Großonkel des Mädchens hatte der Verheiratung des damals 11jährigen Mädchens mit dem um zehn Jahre älteren Analphabeten Takim M. zugestimmt. Als das Mädchen nach der Entführung in der dritten „Hochzeitsnacht“ den Geschlechtsverkehr immer noch verweigerte, [2] wurde es von Takim M. vergewaltigt.

1 Weblinks

2 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Anm.: Den islamischen Überlieferungen zufolge war auch Aischa, Mohammeds dritte Ehefrau, beim Eheschließungvertrag mit Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt. (nach Eberhard Serauky: Geschichte des Islam, Berlin, 1991, S.104)
  2. Anm.: Sure 2 Vers 223 meint: "Eure Frauen sind für euch ein Saatfeld. Geht zu eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt. Und schickt für euch (etwas Gutes) voraus. Und fürchtet Gott und wißt, daß ihr Ihm begegnen werdet. Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft." (Übersetzung nach Rudi Paret)

3 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Takim M.) vermutlich nicht.

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