Vergewaltigung

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Vergewaltigung ist ein sexueller Übergriff und verletzt das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung. Eine Begriffsbestimmung findet sich im Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von 2011: Demnach handelt es sich nicht nur um den gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr, sondern auch um jedes andere nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person. Die juristische Bewertung ist je nach Land unterschiedlich. In Deutschland ist § 177 Strafgesetzbuch (StGB) maßgebend. Als ein Beweismittel wurde traditionell die Defloration angesehen, hinzu kommen in der Regel weitere medizinische Untersuchungen (z.B. auf (Spermaspuren) sowie psychologische Gutachten über Opfer und Täter.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Andere Lexika





Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway