Gutachten
Ein Gutachten ist die Stellungnahme eines Sachverständigen (Gutachters) in schriftlicher Form. Es soll außer einer Beschreibung des Themas auch Darstellungen von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands enthalten.
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Inhalt
Ein Gutachter soll zunächst Tatsachen feststellen und beschreiben danach ggf. Schlussfolgerungen ziehen. Ein Gutachten muss vollständig und nachvollziehbar sein und sollte möglichst auch für einen Nichtfachmann verständlich formuliert werden.
Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Es tritt als verbindliche und unterschriebene schriftliche Aussage eines Sachverständigen auf. Die Vertrauenswürdigkeit wird in Deutschland durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung, sowie die Zertifizierung oder Bestellung durch ein Gericht[1] oder eine andere Behörde erreicht.
Gutachten können zu Rechts- und Sachfragen erstellt werden. Ein Rechtsgutachten ist die Darstellung des geltenden und anwendbaren Rechts in einer bestimmten Region, für eine Rechtsfrage oder für eine bestimmte Personengruppe hinsichtlich eines vorgegebenen Sachverhaltes oder aber die gutachterliche Beurteilung der Rechtsfragen oder Rechtsfolgen bei Zweifelsfragen. Ein Gutachten kann auch eine Wertschätzung für einen Gegenstand enthalten.
2 Gutachten für Gegenstände
Im Schadensfall (z.B. an einem Pkw) wird durch die Versicherung meist ein Gutachten erstellt. Hierfür halten Versicherungen eigene Gutachter vor, oder der Kunde bekommt die Möglichkeit einen eigenen Gutachter auszuwählen. Hat der Schaden jedoch im Ausland stattgefunden, so wird ein Schadensabwickler eingeschaltet. Dieser bestellt den Gutachter und übernimmt Korrespondenzen zu diesem.
Bei Gebäuden werden Wertgutachten zum Beispiel von einem Kreditinstitut für die Finanzierung erstellt und dienen der Risikoabschätzung durch das Kreditinstitut.
Oft sind solche Gutachten für den Kunden bzw. Käufer nicht einsehbar. Eine Ausnahme stellt die Zwangsversteigerung dar, bei der das Gutachten meist veröffentlicht wird.
3 Gutachten für Personen
Im Strafverfahren und im Medizinrecht werden auf Antrag Gutachten zu Personen erstellt. Dies kann im Strafrecht alle wesentlichen Personen betreffen, und zwar sowohl die Täter, als auch die Opfer.
4 Weblinks
5 Einzelnachweise
6 Vergleich zu Wikipedia
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.