Schadensabwickler
Ein Schadensabwickler (oder auch Schadensregulierer) befasst sich mit der Durchführung der Schadensregulierung. Dies bezeichnet alle Maßnahmen, die nach einem entstandenen Schaden ergriffen werden. Die zu ergreifenden Maßnahmen unterscheiden sich je nach Schadensfall. Zu den gängigen Schadensfällen gehören
- Schäden an Kraftfahrzeugen,
- Gebäudeschäden,
- Schäden an Paketen während der Zustellung,
- Schäden an Unterhaltungselektronik
- und Personenschäden.
In den meisten Fällen sind Schadensabwickler für eine Versicherungsgesellschaft (z.B. eine Kfz-Versicherung) tätig. Neben den Versicherern gibt es externe Dienstleister, die sich auf die Schadensabwicklung spezialisiert haben und im Auftrag einer Versicherung tätig sind. Diese Dienstleister sind selber keine Versicherungen. Das Aufgabenfeld eines Schadenabwicklers ist breit aufgestellt:
- Bearbeitung von Schadenfällen,
- Deckungsprüfung,
- Korrespondenz und Zahlung,
- Beratung von Kunden bei Anfragen zum Versicherungsschutz,
- Reparaturablauf oder Gerätetausch in Verbindung mit dem Handelspartner,
- die Prüfung auf einen Versicherungsbetrug,[1]
- und die Steuerung der beauftragten Sachverständigen und Rechtsanwälten.
Inhaltsverzeichnis
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1 Schadensabwicklung bei einem Kraftfahrzeug
Die Schadensabwicklung nach einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug kann auch durch einen Selbst erfolgen. Allerdings laufen Laien durch Unkenntnis der gesetzlichen Regelungen Gefahr, gegen diese zu verstoßen.
Die Gesamtkosten der Schadensabwicklung, wie die Reparatur und die Nutzung eines Mietwagens oder Taxifahrten, dürfen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges um 130 Prozent übersteigen. Außerdem ist der Geschädigte in der Schadensminderungspflicht. Gegen diese kann der Geschädigte verstoßen, wenn er z.B. täglich weniger als 20 Kilometer mit dem Auto zurücklegt und trotzdem einen Mietwagen nutzt.[2]
1.1 Typische Schadenspositionen bei einem Kfz-Unfall
Bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug gibt es in der Regel zwei unterschiedliche Schadensarten: Den Sachschaden und den Personenschaden. Die folgende Liste ist ein Beispiel für die typischen Schadenspositionen, die im Schadensfall zu beachten sind.
Sachschaden | Personenschaden |
---|---|
Reparaturkosten | Heilbehandlungskosten |
merkantile Wertminderung | Verdienstausfall |
Nutzungsausfallentschädigung | Haushaltsführungsschaden |
Verbringungskosten | Besuchskosten |
Abschleppkosten | Schmerzensgeld |
Kosten für Sachverständige | |
Kosten für andere beschädigte Gegenstände[3] |
1.2 Abwicklung durch Werkstätten
Werkstätten und Autohäuser bieten teilweise „eine Schadensabwicklung aus einer Hand“ an, dies wirkt besonders attraktiv auf den Verbraucher. Ist allerdings nur zulässig, wenn die Werkstätten eine Zulassung für eine Rechtsdienstleistung besitzen, da die komplette Schadensabwicklung auch Kommunikation und Abrechnung mit der Versicherung miteinbezieht. Gibt es keine Zulassung für eine Rechtsdienstleistung, darf nicht mit einer kompletten Schadensabwicklung geworben werden.[4]
2 Bekannte Schadensabwickler
Zu den bekannten Schadensabwicklern gehören die Abteilungen der großen Versicherungsgesellschaften, wie zum Beispiel:
- Allianz SE
- ARAG
- Gothaer Allgemeine Versicherung AG
- HDI Versicherungen
- HUK-Coburg
- R+V Allgemeine Versicherung AG
Es gibt aber auch die spezialisierten Dienstleister, die ursprünglich keine Versicherung anboten:
- Van Ameyde
- arr24 Kfz-Schadenmanagement
- EFFEKT MOTORCARE®
3 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Schadensabwickler) vermutlich nicht.
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4 Einzelnachweise
- ↑ http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-06/beruf-schadensregulierer
- ↑ http://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_83343336/wenigfahrer-haben-nach-unfall-keinen-mietwagen-anspruch.html
- ↑ https://www.unfallhelden.de/microsites/schadensabwicklung
- ↑ https://www.krafthand.de/artikel/unerlaubte-werbung-kundenservice-kann-fuer-kfz-betrieb-teuer-werden-22658/
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