Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Gesetzgeber schreibt den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Erst die Vorlage einer Versicherungsbestätigung (eVB) auf der Zulassungsbehörde berechtigt den Fahrzeughalter, seinen PKW auf öffentlichen Straßen bewegen zu dürfen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet dem Unfallopfer Schäden, die der Versicherungsnehmer verschuldetet hat. Die folgenden Schadensarten sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt (siehe auch gesetzliche Mindestdeckung):
- Personenschäden (7,5 Mio. Euro)
- Sachschäden (1 Mio. Euro)
- Vermögensschäden (50.000 Euro)
Versicherungsschutz besteht bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer (Person, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat), den angegebenen Fahrerkreis (z.B. Hauptfahrer und dessen Partner), den Fahrzeughalter (Person, auf deren Namen das Auto zugelassen ist) und den Fahrzeugeigentümer (z.B. Leasinggeber).
Auf welchen Betrag sich die Versicherungsprämie beläuft, hängt von unterschiedlichen Gefahrenmerkmalen ab, die den PKW (z.B. Fahrzeugart, Typklasse, Motorstärke, Verwendungszweck) und den Versicherungsnehmer (z.B. Regionalklasse, Beruf, Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse), Besitzdauer des Führerscheins) betreffen.
Stand 01.12.2009
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Weblinks
- EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (PDF-Datei; 79 kB)
- Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Deutschland)
- Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Deutschland)
- Deutsche Typklassenzuordnung
- Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
- Fahrzeugzulassungsverordnung
2 Init
Benutzer:Check24, wikibay
3 Init-Quelle
Dieser Artikel entstammt aus der ehemaligen Enzyklopädie WikiBay. Die Seite leitet zwischendurch auf NewsPush um. Mittlerweile steht sie zum Verkauf oder wurde verkauft.
- Die ursprüngliche Quelle bei WikiBay lautete: http://wikibay.org/Kfz-Haftpflichtversicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung)
- Die ursprünglichen Autoren können der Versionsgeschichte entnommen werden. (Autorenliste)
- Der Artikel wurde unter: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported veröffentlicht.
4 Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.