Sozialhilfe
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Die Sozialhilfe umfasst die gesetzlich geregelten bedarfsorientierte Sozialleistungen für hilfebedürftige Personen und die damit verbundene Beratung. Sozialhilfe gibt es vorwiegend in den Industriestaaten. Teilbereiche der Sozialhilfe sind zum Beispiel:
- die Wohnungshilfe (siehe auch Wohngeld)
- die Arbeitslosenhilfe (siehe Jobcenter)
- die Eingliederungshilfe (meist nach Krankheit oder Unfall)
Manchmal werden Empfänger von Sozialhilfe in Deutschland als „Asoziale“ bezeichnet,[1] weil sich viele von ihnen von der Gesellschaft ausgeschlossen fühlen, dies manchmal auch deutlich nach außen zeigen und entsprechend wahrgenommen werden.
1 Siehe auch
2 Einzelnachweise
- ↑ Volker Zastrow: Gerhard Schröder: „Wir waren die Asozialen“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 2004-12-14. Abgerufen am 4. März 2011.
3 Andere Lexika
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