Sozialleistung
Sozialleistungen sind in Deutschland streng genommen nur die im Sozialgesetzbuch (SGB) vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (siehe § 11 SGB I). Für den Ländervergleich in Europa wird von Eurostat jedoch eine andere Definition verwendet: Demnach fallen darunter alle „Bartransfers an die privaten Haushalte zur Abdeckung von Lasten, die durch bestimmte Risiken oder Bedürfnisse entstehen, z. B. Alterssicherungsleistungen, Familienleistungen, Leistungen für Kinder und Leistungen für Behinderte.“[1] In Deutschland fallen bestimmte staatliche Leistungen aus der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung nicht darunter, denn Sozialleistungen dienen zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit, insbesondere ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen (siehe § 1 SGB I). Sie sind insbesondere nicht von zuvor geleisteten Versicherungsbeiträgen oder bestimmten Mindestversicherungszeiten (Wartezeit) abhängig. Insofern sind Arbeitslosengeld aufgrund einer Arbeitslosenversicherung und Altersrente aus der Rentenversicherung keine Sozialleistungen. Dagegen ist zum Beispiel Wohngeld eine Sozialleistung, da keine entsprechenden Beiträge vorausgesetzt werden. Ein Grenzfall ist die Krankenversicherung, weil dafür Beiträge gezahlt werden müssen, die Leistung aber nicht von diesen abhängig sind.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
1 Einzelnachweise
- ↑ Glossar:Sozialleistungen eurostat, abgerufen am 26. Juni 2020.
2 Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.