Schulgesetz
Ein Schulgesetz gibt es heutzutage in allen 16 deutschen Bundesländern, wenn auch manchmal andere Bezeichnungen wie in Bayern und im Saarland verwendet werden oder wurden:
- Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
- Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Berliner Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG)
- Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
- Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
- Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
- Hessisches Schulgesetz (HSchG)
- Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz – SchulG M-V)
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
- Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG)
- Schulgesetz Rheinland-Pfalz
- Schulordnungsgesetz Saarland
- Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG)
- Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)
- Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG)
- Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
In Berlin trat das „Gesetz für Schulreform“ am 1. Juni 1948 in Kraft. In Nordrhein-Westfalen gab es 1952 ein „Schulordnungsgesetz“. In Niedersachsen hieß es 1954 „Gesetz über das öffentliche Schulwesen“. In vielen Ländern gilt es aber heute zum Teil auch für die Privatschulen.
Aufgrund der Bestimmungen im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland[1] sind die einzelnen Schulgesetze Teil des jeweiligen Landesrechts, weil die konkurrierende Gesetzgebung diesen Rechtsbereich nicht nennt[2] und das Grundgesetz im übrigen keine Aussagen zu dem Thema enthält. Das Schulrecht gehört dagegen in Österreich zum Bundesrecht.
1 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Schulgesetz) vermutlich nicht.
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