Privatsphäre

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Privatsphäre und Privatleben bezeichnet den nichtöffentlichen Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt von äußeren Einflüssen sein Leben und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnehmen kann.[1] Das Recht auf Privatsphäre gilt als Menschenrecht und ist in allen modernen Demokratien verankert. Als Privatsphäre gilt zum Beispiel die eigene Wohnung. Auch das Brief- und Postgeheimnis dient dem Schutz des Privatlebens. Bei Personen, deren Leben im Licht der Öffentlichkeit steht, ist das Thema immer wieder umstritten. Insbesondere das Familienleben steht dabei unter Schutz, d.h. Namen und Daten der Kinder. Auch der persönliche Werdegang eines Menschen, wie Herkunft, Heirat und Freundeskreis gehören zum Privatleben. Eine Abgrenzung zum Beispiel gegenüber dem z.T. öffentlich wahrgenommenen Beruf findet zunächst über die Arbeitszeit statt. Die Freizeit gilt nach allgemeinem Verständnis als privat. Strittig ist, inwieweit bestimmte amtlich erfasste Informationen (Geburtsdatum, Familienstand, Zahl der Kinder) dem Datenschutz unterliegen. Das Thema wird in neuerer Zeit unter dem Begriff Post-Privacy wieder aufgegriffen.[2]

1 Geschichte

Die heutige Vorstellung einer Privatsphäre entstand mit dem Aufkommen des Bürgertums in der Neuzeit. Die Volkszählung in Westdeutschland 1987 stieß auf Widerstand in einem Teil der Bevölkerung, Boykott-Aktionen und Proteste wurden initiiert. Die Diskussion um die Frage, welche Daten der Staat speichern darf, und die Angst vor einer Überwachung der Bürger führte zu zahlreichen Bestimmungen im Hinblick auf den Datenschutz. Angeregt wurde die Diskussion auch durch den Roman von George Orwell mit dem Titel 1984. Darin beschreibt der Autor eine nicht wünschenswerte Utopie, in der es kaum noch eine Privatsphäre gibt. In Deutschland machten viele Menschen ähnliche Erfahrungen mit der Gestapo in der Zeit des Nationalsozialismus und der Stasi in der DDR. 2017 wurde das Onlinezugangsgesetz vom deutschen Bundestag beschlossen.

2 Vergleich zu Wikipedia



3 Einzelnachweise

  1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999, Aktenzeichen 1 BvR 653/96, online zum Fall der Caroline von Monaco II.
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Post-Privacy
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