Aktenzeichen

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Ein Aktenzeichen oder Geschäftszeichen dient der Ordnung und Identifikation von Verwaltungsvorgängen, insbesondere bei Akten in Behörden und Gerichten. Traditionell ist dafür eine Registratur zuständig. Das Aktenzeichen erlaubt zum Teil Rückschlüsse auf das Jahr, in dem ein Verwaltungsvorgang begann, und bei Gerichten auch auf das Rechtsgebiet (zum Beispiel Zivilrecht. In einem amtsgerichtlichen Verfahren ergibt sich zum Beispiel aus dem Aktenzeichen 12 C 580/06, dass nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichtes, den jedermann einsehen darf, ein bestimmter Richter der Abteilung 12 für allgemeine Zivilsachen (= C) zuständig ist und dass die Klage im Jahr 2006 mit der laufenden Nummer 580 beim Gericht eingegangen ist.[1]

1 Andere Lexika




2 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Aktenzeichen_(Deutschland)#Justiz

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