Onlinezugangsgesetz
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen |
Kurztitel: | Onlinezugangsgesetz |
Abkürzung: | OZG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsverfahrensrecht |
Datum des Gesetzes: | Art. 9 G vom 14. August 2017, BGBl 2017n I S. 3122 |
Inkrafttreten am: | 18. August 2017 |
Letzte Änderung durch: | Art. 16 G vom 28. Juni 2021 (BGBl 2021n I S. 2250, 2261) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
überw. 7. Juli 2021 (Art. 18 G vom 28. Juni 2021) |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein deutsches Gesetz, das Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsdienstleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen.[1] Allerdings lässt die Umsetzung teilweise auf sich warten.[2] Es wurden 575 Verwaltungsdienstleistungen erfasst, die sich in den Ländern jedoch teilweise unterschiedlich darstellen. Inwieweit das Gesetz dem Abbau der Bürokratie dient, ist daher sehr fraglich. Im Oktober 2021 berichtete die Initiative d21 in ihrer Studie eGovernment Monitor 2021 außerdem, dass die digitale Verwaltung bislang nicht in der Breite der Bevölkerung ankommt.[3] Rund 70 Millionen Bürger haben einen Personalausweis und könnten damit zum Beispiel eine Bund-ID haben und somit auch nutzen, doch weniger als ein Prozent der Bürger nutzen diese Funktion, im Februar 2023 waren nur 407.000 Nutzer registriert.[2] Die Gründe dafür sind vielfältig; so sind ältere Smartphones meist nicht mehr dafür geeignet, die jeweiligen Apps aufzurufen.
1 Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ „bis spätestens zum Ablauf des fünften auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalenderjahres“, siehe (§ 1 OZG
- ↑ 2,0 2,1 https://www.morgenpost.de/politik/article237787511/digitalisierung-deutschland-behoerden-probleme.html
- ↑ eGovernment Monitor 2021: Digitale Verwaltung – Nutzung stagniert, Zufriedenheit sinkt deutlich. In: Initiative D21. 2021-10-19. Abgerufen am 5. Juli 2022.
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