Bundesgesetz (Deutschland)
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Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art. 70 ff. GG die ausschließliche oder konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit hat,[1] die auf Bundesebene - also vom Bundestag - verabschiedet werden und die bundesweite Geltung beanspruchen.
Andere Lexika
- Hochspringen ↑ Gesetzgebungszuständigkeiten von Bund und Ländern bundestag.de, abgerufen am 30. März 2021.
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