Ostverträge
Als Ostverträge werden meist die Verträge bezeichnet, die das deutsche, links-liberale Kabinett unter Willy Brandt (SPD) mit verschiedenen Ostblock-Staaten, allen voran den besonders heiklen, der DDR und Polen, abschloss. Sie sollten der Normalisierung der Beziehungen im Kalten Krieg dienen und wurden von der Opposition unter Führung von CDU und CSU vehement abgelehnt, da sie als faktische Anerkennung der DDR als Staat gesehen wurden und damit der Wiedervereinigung Deutschlands im Wege stehen würden.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Verträge:
- Moskauer Vertrag am 12. August 1970
- Warschauer Vertrag am 7. Dezember 1970
- Viermächteabkommen am 3. September 1971 (Inkrafttreten des Abkommens und der ergänzenden Vereinbarungen am 3. Juni 1972)
- Protokoll über den Post- und Fernmeldeverkehr am 30. September 1971 (Abkommen am 30. März 1976)
- Transitabkommen am 17. Dezember 1971
- Vertrag über den Reise- und Besucherverkehr am 20. Dezember 1971
- Verkehrsvertrag 26. Mai 1972[1]
- Grundlagenvertrag am 21. Dezember 1972 (Inkrafttreten am 21. Juli 1973)
- Prager Vertrag am 11. Dezember 1973
Manche Autoren zählen auch die Passierscheinabkommen mit der DDR ab 1963 dazu.
Mit den Ostverträgen hat die Regierung Brandt nach Ansicht der damaligen Oppositon außerdem Millionen von Deutsche verraten, indem sie die deutschen Ostgebiete (Ostpreußen, Westpreußen, Schlesien) verschenkte.
1 Andere Lexika
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