Passierscheinabkommen
Die Passierscheinabkommen waren Vereinbarungen zwischen dem Senat von Westberlin und der Regierung der DDR. Nach dem Mauerbau waren Ost- und West-Berliner aufgrund des Kalten Krieges zwischen beiden deutschen Staaten 28 Monate lang ohne persönlichen Kontakt.
Am 17. Dezember 1963 unterzeichneten der Unterhändler des Senats in West-Berlin Horst Korber und der DDR-Staatssekretär Erich Wendt ein Passierscheinprotokoll, das erste Passierscheinabkommen. Diesem folgten bis 1966 drei weitere. Verhandlungsführer 1965/1966 für die DDR war Staatssekretär Michael Kohl. Nach dem Auslaufen des letzten Passierscheinabkommens zu Pfingsten 1966 konnten West-Berliner ab Oktober 1966 aufgrund der Entscheidung einer seit 1964 existierenden Härtestelle nur noch in seltenen „dringenden Familienangelegenheiten“ nach Ost-Berlin einreisen.
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