Marke (Recht)
Der Begriff Marke (auch Markenzeichen) wurde mit der Markenrechtsreform 1995 offiziell in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Das traditionelle Warenzeichen war mit dem notwendig gewordenen Schutz von Dienstleistungen nicht mehr hinreichend aussagekräftig geworden, hatte aber nach wie vor eine Bedeutung für Werbung und Marketing. Seitdem kann ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens eindeutig kennzeichnen und von konkurrierenden Unternehmen oder Angeboten deutlich abgrenzen. Die damit verbundenen Schutzrechte sind mit dem Urheberrecht vergleichbar.
In erster Linie entsteht der Markenschutz durch die Eintragung des entsprechenden Wortes, eines Bildes oder einer Wortkombination zusammen mit einer Beschreibung. Zu der Beschreibung kann auch die Festlegung der Farbe gehören. Oft erstreckt sich der Schutz nur auf eine bestimmte Kombination von Wort- und Bildmarke. Außerdem gibt es zeitliche Beschränkungen, wenn die entsprechenden Anmeldegebühren nicht weiter bezahlt werden.
In vielen Staaten wie Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein regeln dies nationale Patentämter. Im Einzelnen sind dies das Patent- und Markenamt in München, das Patentamt in Wien, das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum in Bern und das Amt für Volkswirtschaft (AVW), Fachbereich Immaterialgüterrechte in Vaduz. Nahezu sämtliche Staaten der Welt verfügen über ähnliche Einrichtungen und haben ähnliche Vorschriften, die die Eintragung von Marken vorsehen. Diese nationalen Marken gelten jeweils nur für ein Land. Internationale oder europäische Marken sind gemäß der Pariser Übereinkunft, und dem Madrider Abkommen beim Europäischen Patentamt einzutragen.
1 Siehe auch
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