Geburtsortsprinzip

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Das Geburtsortsprinzip (lateinisch ius soli = „Recht des Bodens“) bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden (Geburtsort). Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2010 gilt das Geburtsortsprinzip in 30 Staaten.[1] Es gilt fast ausschließlich in Nord- und Südamerika sowie in einigen französischsprachigen Staaten. Gegenteil ist das Abstammungsprinzip (ius sanguinis), das an die Staatsbürgerschaft der Eltern gebunden ist. In vielen Staaten gibt es eine Kombination aus beiden Prinzipien. Auch in der Bundesrepublik Deutschland gilt es seit dem 1. Januar 2000 unter bestimmten Bedingungen.[2] Ansonsten gilt in Deutschland das Abstammungsprinzip.[3]

In Kanada gilt die Regel, dass ein Kind, dessen Vater Kanadier ist und das in Kanada geboren wird, die kanadische Staatsbürgerschaft bekommt,[4] selbst wenn die Mutter zum Beispiel die deutsche Staatsbürgerschaft hat. In den Vereinigten Staaten von Amerika regelt der 14. Zusatzartikel zur Verfassung, dass alle in den USA geborenen Personen US-Staatsbürger sind.[5]

1 Vergleich zu Wikipedia




2 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-10/usa-staatsbuergerrecht-reform-donald-trump
  2. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/optionspflicht/optionspflicht-node.html
  3. dies wurde lange als Unterschied etwa zu Frankreich kritisiert
  4. Henry J. Chang: Canadian Citizenship Through Birth in Canada
  5. Constitution of the United States Amendment XIV Section 1.

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