Eltern
Eltern steht für die Elternteile Mutter und Vater. Man unterscheidet zwischen leiblicher (biologischer Elternschaft) und sozialer Elternschaft. Dabei obliegt den Eltern in der Familie die erste Aufgabe der Erziehung.
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Rechtsfragen
Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) legt der § 1591 fest: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“.[1] Dies gilt auch für das Austragen einer fremden Eizelle (Eizellspende, Leihmutter). Als Vater eines Kindes gilt nach § 1592 BGB grundsätzlich der mit der Mutter verheiratete Mann oder der Mann, der seine Vaterschaft anerkannt hat, solange diese nicht erfolgreich angefochten wurde.[2] In vielen Staaten, auch in Deutschland, sind die Eltern eines Menschen zum Unterhalt verpflichtet, bis das Kind die Ausbildung oder sein Studium beendet hat.
2 Siehe auch
3 Weblinks
- https://www.eltern.de (Zeitschrift)
4 Andere Lexika
5 Einzelnachweise
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.