Frauen in der Bundeswehr
Die Öffnung der deutschen Bundeswehr für Frauen fand schrittweise statt. Nach der Gründung der Bundeswehr 1955 waren Frauen zunächst von sämtlichen militärischen Aufgaben ausgeschlossen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmte dazu im Zusammenhang mit der Dienstverpflichtung von Frauen im Verteidigungsfall: „Sie [Frauen] dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten“.[1] Sie waren dager anfangs auf einige zivile Tätigkeiten und ab 1975 zunächst beschränkt auf den Sanitäts- und Militärmusikdienst. Es konnten jedoch nur approbierte Ärztinnen, Zahn- und Tierärztinnen oder Apothekerinnen ihre Arbeit im Sanitätsdienst aufnehmen. Die ersten Sanitätsoffiziersanwärterinnen gab es im Jahr 1989. Eine weitere Öffnung der Bundeswehr für Frauen zum freiwilligen Dienst als Berufssoldatin oder Soldatin auf Zeit in allen Bereichen der Streitkräfte fand schließlich im Jahr 2001 nach der sogenannten Kreil-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs statt. Für Soldatinnen gelten die gleichen körperlichen Mindestleistungsanforderungen wie für Männer beim Basis-Fitness-Test, der bei der Einstellung und später jährlich absolviert werden muss. Sie erhalten allerdings eine Vergünstigung durch Zuschlag beim Sprinttest und 1000-Meter-Lauf von 15 % und beim Klimmhang von 40 % auf die erbrachte Leistung.[2]
Eine Wehrpflicht für Frauen besteht übrigens nur in Bolivien, der Elfenbeinküste, Eritrea,[3] Israel,[3] Nordkorea,[3] Norwegen, Schweden,[4] Sudan und Tschad.[5]
1 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Frauen in der Bundeswehr) vermutlich nicht.
---
2 Einzelnachweis
- ↑ Art. 12a
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswehr#Frauen
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Indepth – international: Female Soldiers: Women in the military. (Archivversion vom 18. Mai 2013) CBC News Online, 30. Mai 2006; abgerufen am 12. Dezember 2019 (englisch).
- ↑ Militärdienst: Schweden führt die Wehrpflicht wieder ein. Zeit Online, 2. März 2017; abgerufen am 12. Dezember 2019.
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Frauen_im_Milit%C3%A4r
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.