Diskussion:Burka-Verbot

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1 Kritik am Artikel

Artikelaussagen wie "Das Symptom Kampf für ein Burkaverbot geht hauptsächlich von dem Menschen aus, die ein Abneigung gegenüber dem Islam haben." oder "Diverse Rechte Politiker fordern die legale Diskriminierung von Muslimischen Frauen." oder "Auf der anderen Seite stehen die Kämpfer für das Grundgesetz und die Werte der einer freien Gesellschaft." haben gar nichts mit der Realität zu tun. Wenn man mal googelt sieht man, dass nicht nur Politiker der CDU/CSU und AfD sondern auch SPDler, Feministinnen und selbst einige Muslime für eine Burkaverbot sind. Auch Der Spiegel kritisiert das Burkatragen (siehe Artikel). Ist der Spiegel nun Rechts und islamfeindlich? Die FAZ meint u.a.: "Die Burka hat nichts mit Religion und Freiheit zu tun. Sie ist Ausdruck von Frauenverachtung und Unterdrückung. Warum sollen wir sie in Deutschland nicht verbieten können?" ([1]) 83% der Deutschen sind für ein Burkaverbot! Der Artikel behauptet also, dass 83% der Menschen böse islamophobe Rechte sind, die auf das Grundgesetz scheißen. Das ist natürlich Unsinn. Da müssten ja AfD, NPD und CSU bei Wahlen so um die 80% bekommen. Ist aber nicht so! Gruß chatib al-almani (Diskussion) 07:52, 23. Aug. 2016 (CEST)

Der Artikel ist inuse - und somit nicht vollständig. --Anthoney (Diskussion) 22:26, 23. Aug. 2016 (CEST)
Okay; ich sehe dass du den Artikel ausbaust. M.M. nach ist es aber nicht sehr sinnvoll die Artikel des Grundgesetzes in Bezug auf ein eventuelles Burkaverbot selber frei Schnauze auszudeuten. Die Artikel des GG klingen leicht verständlich so dass viele Menschen meinen, man könnte das auch als Laie interpretieren. Ist aber nicht so: Die Interpretation und Auslegung der einzelnen Artikel in Bezug auf konkrete Fälle wie z.B. das angedachte Burkaverbot ist eine Fachdisziplin, die von studierten Juristen und Spezialisten für Verfassungsrecht vorgenommen wird. Weil die Anwendung des GG auf Einzelfälle nicht so einfach ist, gibt es auch ausführliche Fachliteratur und Sammlungen von Gerichtsentscheidungen zum Grundgesetz, wie z.B. hier oder hier. Als Laie sollte man nicht selber interpretieren sondern sich auf Fachleute verlassen: Man interpretiert ja auch nicht als Laie die Röntgenbilder die der Arzt von einem gemacht hat oder die statischen Berechnungen eines Architekten. Der Artikelabschnitt zu GG Art. 4 mit einem Zitat eines Richters ist ja okay, aber bei den anderen Artikeln des GG ist das willkürliche Privatinterpretation. Wer wie ich und Du kein Jurist ist, kann die Artikel des GG gar nicht in Bezug auf das Burkaverbot deuten. Dafür fehlt uns beiden jegliche Fachkenntnis. chatib al-almani (Diskussion) 06:47, 24. Aug. 2016 (CEST)
Zum Fall Abendgymnasium und Verschleierung: Das wird im PP-Artikel falsch dargestellt. Der PP-Artikel meint dazu "Eine Abendgymnasium besteht bei einer 18 jährige Deutsche Muslima, dass sie nur ohne Gesichtsschleier unterrichtet wird. Klare Diskriminerung. Hier wird erpresserisch Bildung gegen Schleier getauscht, Integration verweigert." So ist es aber nicht! Der Antrag wurde von einem Verwaltungsgericht abgelehnt weil die Antragstellerin gar nicht vor Gericht erschien. Das Gericht hielt es für erforderlich, dass sie ihre Argumente vorträgt. Das kann man hier nachlesen. In der Sache hat das Gericht eigentlich noch gar nichts entschieden. Wer wie diese Muslima noch nicht mal Bock hat seine Argumente vor Gericht darzulegen, braucht sich nicht wundern wenn der Antrag abgelehnt wird. Bei der Sache stehen übrigens Art. 4 und Art. 7 des GG in Konflikt: "Die in Artikel vier garantierte Religionsfreiheit und der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, der in Artikel sieben des Grundgesetzes geregelt ist. Beide Rechte hätte das Gericht gegeneinander abwägen müssen." Es muss wohl geklärt werden, ob man vollverschleierte Personen (mit denen man über Gestik und Mimik ja gar nicht mehr kommunizieren kann - dazu auch: "Im vergangenen Jahr hatte die Uni Gießen erklärt, dass eine Lehramtsstudentin mit Ganzkörperschleier nicht an Hochschulveranstaltungen teilnehmen darf. Die Hochschule begründete das damit, dass ein akademischer Diskurs durch die Verschleierung nicht möglich sei, weil Mimik und Gestik als wichtige Aspekte der Kommunikation fehlen würden.") überhaupt richtig unterrichten kann, und ob die Verschleierung die anderen Schüler in ihrem Lernen behindert. Es ist also nicht so einfach eine "klare Diskriminierung" oder "Erpressung" wie der PP-Artikel meint. Gruß chatib al-almani (Diskussion) 07:24, 24. Aug. 2016 (CEST)


Ein Grundrecht, was aussagt: "Vor dem Gesetz sind alle gleich" - mit der Prämisse - "alle, die keinen Schleier tragen werden gleich behandelt" und "alle die einen Schleier tragen werden gleich behandelt" ist dann zwar möglicherweise juristisch gleich - dennoch sehe ich es als Ungleichbehanldung an, wenn einer Frau, die einen Schleier trägt Bildung verweigert wird, während ein Mann oder eine andere Frau, die einen Schleier trägt Bildung erhält. Das ist dann der gesunde Menschenverstand, der übe das juristische hinausgeht.

Wenn eine Frau, die sich für den Schleier entsheidet vom Unterrericht weniger profitiert ist es ihre eingene Schuld - wenn sie aber gar nicht am Unterricht teilnehmen darf, dann ist es eine Diskriminierung.

Es kann sein, dass bestimmte Berufe für Frauene mit Schleier schwerer oder nicht umsetzbar sind. Das gilt aber nicht für die Ausbildung. Wenn eine Frau Lehramt studieren möchte, kann sie außerhalb der Gestik und Mimik sehr viel lernen. Wobei der Artikel aber hier primär um ein allgemeines Burka-Verbot handelt.

Zu deiner Meinung "Das ist dann der gesunde Menschenverstand, der übe das juristische hinausgeht.": Man hat zu recht den "gesunden Menschenverstand" durch juristische Fachurteile ersetzt, weil der "gesunde Menschenverstand" (von 1933 bis 1945 nannte man ihn übrigens "gesundes Volksempfinden") oft sehr gefährlich ist. Weil der gesunde Menschenverstand keine Basis für die Auslegung des GG ist hat man Verfassungsrechtler und andere Fachleute welche das GG interpretieren. chatib al-almani (Diskussion) 12:14, 24. Aug. 2016 (CEST)
PS: Eine Niqab kann man sich übrigens bereits für 11,95 Euro bestellen. Wäre es erlaubt wenn ich als Mann und Nichtmuslim damit in der Stadt rumlaufe? Gruß chatib al-almani (Diskussion) 13:09, 24. Aug. 2016 (CEST)


Ich habe den Audruck "gesunden Menschenverstand" von der Afd und den Konsorten übernommen. Ja - du darfst den Niqb in Deutschland tragen. --Anthoney (Diskussion) 01:03, 25. Aug. 2016 (CEST)

2 Lizenz

Welche Lizenz hat das Bild:

Datei Diskussion:Burkatraeger-Statistik.PNG

Dürfen wir das nutzen?

--Anthoney (Diskussion) 09:49, 24. Aug. 2016 (CEST)

Soweit ich sehe, stammt die Infographik von einer US-Universität, wenn die staatlich ist, dann ist alles, was aus Steuermitteln finanziert wurde, in den USA frei verwendbar… --WikiMANNia (Diskussion) 22:37, 25. Aug. 2016 (CEST)

3 Herausgenommen

      • Anmerkung Pfitzi: Das sehen Fachleute allerdings ganz anders als dieser Pluspediaartikel. Die Juristin Prof. Dr. Nina Nestler von der Universität Bayreuth kommt zu folgendem Ergebnis:

"Im Ergebnis wird man also den Grundsatz formulieren können, dass die Anweisung an die Zeugin, den Vollgesichtsschleier während der Zeugenaussage abzulegen, nicht nur grds. zulässig, sondern verfahrensrechtlich sogar geboten ist und auf § 176 GVG gestützt werden kann. Dieses Ergebnis steht zumindest prozessual völlig außer Frage: Von den persönlichen religiösen, weltanschaulichen, ideologischen oder gar politischen Neigungen eines einzelnen Zeugen darf der Aufklärungsumfang im Strafverfahren nicht abhängen. (...) Sache des Staates ist und bleibt es aber ganz unzweifelhaft, eine ordnungsgemäße und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Strafrechtspflege zu gewährleisten. Von dieser Verpflichtung entbindet auch die Achtung der Freiheit der Religionsausübung nicht." [1]


Hier ging es nicht darum, ob der Zwang zur Ablage des Schleiers rechtens ist, sondern darum, dass eine Frau, die das Kopftuch vor Gericht nicht abnehmen möchte und Opfer einer kriminellen Machenschaft wird (Diebstahl, Beleidungung, Körperverletzung) ob das Zwang zum ablegen für sie dann ein Grund ist, auf eine Anzeige und ein Gerichtsverfahren zu verzichten. --+Anthoney (Diskussion) 09:38, 24. Aug. 2016 (CEST)

Das mit "... auf eine Anzeige und ein Gerichtsverfahren zu verzichten" stimmt (wie so vieles im Artikel) so einfach nicht! Sie muss weder auf die Anzeige noch auf ihren Prozess und auch nicht auf ihr Recht verzichten. Nach §141/3 der Zivilprozessordnung kann sie auch einen bevollmächtigten Vertreter hinschicken. Der Prozess findet dann eben ohne sie statt. Wenn sie natürlich die einzige Zeugin für ihre Behauptung ist, dürfte es ohne ihre Zeugenaussage kaum zu einer Verurteilung des Angeklagten kommen. Wer als Zeuge aussagt muss halt vor Gericht ohne Verschleierung auftreten. So sind nun mal die deutschen Regeln vor Gericht. Ich kann auch nicht darauf bestehen im Micky Maus-Kostüm vor Gericht auszusagen. Liegen wichtige Gründe vor, dass man nicht öffentlich aussagen möchte, kann man übrigens auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt werden. Zu diesen wichtigen Gründen gehören aber nicht religiöse Rechthabereien wegen der Burka. Wer auf seiner Verschleierung als Zeuge besteht, dem ist der Erfolg seines Gerichtsverfahren anscheinend auch nicht besonders wichtig. chatib al-almani (Diskussion) 09:34, 25. Aug. 2016 (CEST)
Ich sehe die Rechthaberei darin, dass das Gericht darauf besteht, dass der Zeuge / die Zeugin vor Gericht ihr Gesicht zeigen muss.
Somit stimmt doch meine Aussage, wenn sie die einzige Zeugin ist, die bespuckt wurde und das Gericht sie befragen möchte - muss sie am Ende Entscheiden ob sie ihr Recht will oder den Schleier anbehält. Und wenn sie sehr gläubig ist wird sie im Zweifelsfall auf die Anklage verzichten. --Anthoney (Diskussion) 12:52, 25. Aug. 2016 (CEST)
Das ist keine Rechthaberei des Gerichts. Um die Glaubwürdigkeit der Aussage eines Menschen einzuschätzen ist nun mal neben der rein verbalen Aussage auch seine Gestik und Mimik wichtig. Und die kann man bei verschleierten Menschen nun mal nicht sehen. Das ist nicht nur meine Privatmeinung sondern steht so auch in dem oben erwähnten Aufsatz einer Juraproferssorin:
"Bewusste Falschaussagen erkennt man anhand von Glaubhaftigkeitskriterien. Dabei geht es lediglich um eine tat- und aussagebezogene Glaubhaftigkeit, nicht aber um die persönlichkeitsbezogene Glaubwürdigkeit des aussagenden Zeugen an sich. Die Beurteilung der Aussage erfolgt dabei anhand einer kriterienorientierten Aussageanalyse, der Aussagekompetenz des Zeugen, der Entstehungsgeschichte der Aussage oder möglichen Suggestionseffekten. Hierbei existieren verhaltensorientierte und inhaltsorientierte Ansätze zur Beurteilung des Wahrheitsgehalts einer Aussage. Während die inhaltsorientierten ihrem Namen entsprechend auf Inhaltsmerkmale und Qualität der Zeugenaussage abstellen, identifizieren verhaltensorientierte Ansätze nonverbale Verhaltensweisen als Symptome für Lügen. (..) Elementar bleiben indes auch bestimmte körperliche Symptome und/oder Verhaltensauffälligkeiten. Von bestimmten Symptomen kann nur dann auf einen dem zugrunde liegenden Zustand geschlossen werden, wenn sie dafür hinreichend deutlich und spezifisch auftreten. Spezifität bezeichnet dabei die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Symptom als Begleiterscheinung oder Folge eines bestimmten Sachverhaltes vorkommt. So besteht zwischen nonverbalen (Gestik, Mimik) sowie paraverbalen (Stottern, Satzabbrüche) Verhaltensweisen und Falschaussagen ein enger Zusammenhang. Zwar ist dieser Konnex i.d.R. zu inkonsistent, um die Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage allein darauf stützen zu können. Gleichwohl ist er ein ganz wesentlicher und zentraler Teil der Aussagebewertung und erster Indikator für deren Wahrheitsgehalt."
Aus demselben Grund machen Firmen auch gerne Videokonferenzen anstatt nur zu telefonieren:
"Man unterscheidet zwischen sprachgebundener oder verbaler Kommunikation (in Wort und Schrift) und nonverbaler Kommunikation (Körpersprache, Gestik, Mimik, Auftreten, Kleidung, etc.). Auch wenn die in diesem Kontext oft zitierte und fehlinterpretierte 7-38-55-Regel nach Mehrabian (wonach der Inhalt einer Botschaft zu 7% aus Sprache, zu 38% aus Stimme und zu 55% aus Körpersprache bestehe) auf einen anderen Zusammenhang bezieht, bilden nonverbale Signale einen wesentlichen und oft unterschätzen Bestandteil in der zwischenmenschlichen Kommunikation." Gruß chatib al-almani (Diskussion) 13:08, 25. Aug. 2016 (CEST)

4 Kopfhörer und andere Punkte

Der Artikel meint: "Erstens gehöre zur Freiheit auch das Recht, auf öffentlichen Plätzen nicht zu kommunizieren (sonst müsste man den wandelnden Musikhörern die Kopfhörer von den Ohren nehmen). Also das "Recht, ein Außenseiter zu sein (...) Zweitens habe Frankreich - statt Toleranz zu fördern - den Konflikt zulasten der Minderheit zu lösen versucht.". Hier kann man das Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS GRAND CHAMBER / CASE OF S.A.S. v. FRANCE (Application no. 43835/11)/JUDGMENT / STRASBOURG 1 July 2014 nachlesen. Die beiden abweichenden Minderheitsvoten von Nußberger und Jäderblom kommen am Ende des Textes. Nur ist dort weder von Musik noch Kopfhörern (Headphones) die Rede. Auch dass Frankriech "statt Toleranz zu fördern den Konflikt zulasten der Minderheit lösen wolle" haben die beiden Richter so nicht gesagt. Das Wort "Toleranz" / "Tolerance" kommt im Text des Minderheitsvotums z.B. gar nicht vor. Fazit: Wir sollten uns im Artikel an das halten was die beiden Richter wirklich gesagt haben, und das nicht selber deuten oder was hinzufügen was gar nicht im Gerichtsurteil steht. Ein weitererer Punkt. Der Artikel meint "In Frankreich wurde ein Burka-Verbot mit fadenscheinigen Gründen durchgesetzt." Das ist mit Referenz 27 belegt. Nur geht es in dem verlinkten Text gar nicht um Frankreich. Dort kommt weder das Wort "Frankreich" noch der Ausdruck "fadenscheinig" vor. Es gilt eigentlich der Grundsatz, dass ein Einzelnachweis auch das im Artikel gebrachte belegt. Hier hat der Link aber kaum was mit der Artikelaussage zu tun. chatib al-almani (Diskussion) 10:21, 29. Aug. 2016 (CEST)

5 Mal so, mal so

Blogger Hadmut Danisch sagt auch was über die Burka-Diskussion und weist darauf hin, dass je nach Zuruf der Meinungsführerin die (feministische) Meute mal in diese, dann wieder in die entgegengesetzte Richtung läuft: Mal Stoffgefängnis und Unterdrückungswerkzeug, dann wieder Emanzipationswerkzeug. Feminismus ist wendehalsig, prinzipienlos, willkürlich, wechselhaft und beliebig.[2]

  • Mal Brust frei und Nippel raus[3]
  • Dann wieder Brust zeigen verboten[4]
  • Dann ist Burkini "Emanzipationswerkzeug":[5]

6 Wortmeldungen

  • "Die Burka ist in aller Öffentlichkeit praktizierte häusliche Gewalt." - Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG)[6]
  • "Der Präsident der französischen Region Provence-Alpes-Côte d’Azur, Christian Estrosi, hat angekündigt, gegen die Verbreitung von Bildern in sozialen Medien zu klagen, wenn die Bilder Polizeimaßnahmen gegen Burkini-Trägerinnen zeigen. Er begründet diesen Schritt damit, dass die Aufnahmen der Polizeiaktion angeblich schon zu Beleidigungen und Drohungen gegen die Polizeibeamten geführt hätten, die auf den Bildern zu erkennen sind. In mehr als zwei Dutzend Badeorten Frankreichs ist das Tragen der körperverhüllenden muslimischen Schwimm-Mode verboten worden.
    Hintergrund für die Ankündigung des konservativen Politikers sind Fotos, die gestern um die Welt gingen. Sie zeigen, wie eine Frau in Nizza von vier Polizisten am Strand gezwungen wird, Kleidung abzulegen. Es handelt sich bei der Kleidung allerdings nicht einmal um einen Burkini. Die Frau bekam einen Strafzettel und entfernte sich dann vom Strand, berichtet der Fotograf selbst. Die Bilder lösten weltweit Verwunderung und Empörung aus."
    - netzpolitik.org am 25. August 2016[7]
  • "Mit der Burka-Debatte wird Symbolpolitik betrieben. Doch symbolische Rechtspflege ist gefährlich, denn sie korrumpiert die Glaubwürdigkeit des Gesetzes. Was versucht wird, ist ein Entgegenkommen: Wir beruhigen den rechten Rand, der längst in die Mitte der Gesellschaft übergreift.. Wir signalisieren: Wir sind die Herren im Haus. Machtpolitisch weisen wir eine Minderheit zurecht, die wir nicht haben möchten. Wir suggerieren Handlungsfähigkeit angesichts einer Terrorgefahr, die wir nicht in den Griff bekommen können. Wir insinuieren: Wir tun was. Wir lassen nicht alles mit uns machen.
    Was auf der muslimischen Seite ankommt ist: Ihr wollt uns nicht. Ihr seid nicht gerecht. Ihr verbietet, was euch nicht passt. Ihr seid inkonsequent und handelt doppelmoralisch."
    - Khola Maryam Hübsch[8]
  • Frauen werden zum Schleier gezwungen - "Wer sagt das? Diese Aussage, so naheliegend sie einem westlich sozialisierten Menschen auch vorkommen mag, ist zunächst eine Behauptung, die empirisch nicht belegt ist. Es gibt qualitative Studien, die für Frauen in Europa das Gegenteil nahelegen. In freiheitlichen Ländern gibt es alle möglichen Außenseiter, die alle möglichen Dinge tun, die uns nicht gefallen müssen. Natürlich gibt es einen Einfluss der Sozialisierung und der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Solange es einer Person ein inneres Bedürfnis ist, steht es uns jedoch nicht zu, paternalistisch eine bestimmte Form der Lebensführung als nicht autonom gewählt abzukanzeln und einzuschränken. […] Doch selbst wenn Zwang im Spiel sein sollte […] Nach dieser Logik müsste man alle Frauen bestrafen, die heiraten: Denn es gibt Frauen, die zwangsverheiratet werden. Will man in Zukunft den muslimischen Frauen das Heiraten verbieten?" - Khola Maryam Hübsch[8]
  • Die Burka ist ein Angriff auf die Menschenwürde - "Wer definiert, was der Würde des Menschen angemessen ist? In orthodox-konservativen Kreisen gilt freizügige Kleidung als „würdelos“. Geht es also um die Würde der Frau oder bloß um die Wahrung eines bestimmten, westlichen Frauenbildes? Frauen, die einen Gesichtsschleier tragen, empfinden es häufig als Angriff auf ihre Würde, dass ihnen das Grundrecht auf Selbstbestimmung abgesprochen wird. Für sie gehört das Tragen des Schleiers zu ihrer Identität und Integrität – zu ihrer Würde. Sie empfinden es als entwürdigend, wenn Frauen gezwungen werden, sich zu entblößen. Zentral ist: Die Menschenwürde ist ein Abwehrrecht des Bürgers. Wenn nun der Staat im Namen der Menschenwürde paternalistisch eingreift und Vorgaben macht, kommt es zu einer Tyrannei der Würde." - Khola Maryam Hübsch[8]
  • Die Burka entmenschlicht Frauen und macht sie zum Objekt - "Das zentrale Problem an diesem Argument ist, dass es in westlichen Gesellschaften eine Vielzahl von Kontexten und Kleidungsformen gibt, die Frauen mehr oder weniger zum Objekt machen. Von Pornografie und Prostitution bis hin zu Sexzeitschriften und Schönheitsnormen – unsere Gesellschaft ist durchzogen von Symbolen, die Frauen sexualisieren und damit zum Objekt degradieren. Es ist ausgesprochen inkonsequent nur die Verdinglichung der Frau zu verbieten, wenn sie außerhalb unserer gesellschaftlich und kulturell akzeptierten sexistischen Darstellungen liegt." - Khola Maryam Hübsch[8]
  • Die Burka verhindert Integration. - "Das ist gut möglich. Aber es gibt keine Pflicht zur Integration - es gibt jedoch ein Recht darauf, Außenseiter zu sein. […]
    Abgesehen davon können vollverschleierte Frauen sehr wohl mit ihrer Umwelt kommunizieren. Spricht man mit ihnen, findet man zum Beispiel heraus, dass sich unter ihnen konsumorientierte, religiös eher desinteressierte Araberinnen finden oder pubertierende Mädchen, die die Schockwirkung des Gesichtsschleiers entdeckt haben. Oder Konvertitinnen, die auf ihre Weise gegen die Vermarktung des weiblichen Körpers protestieren sowie tief religiöse Menschen. […] Manche dieser Frauen experimentieren jedoch herum und tragen den Gesichtsschleier nur versuchsweise oder vorübergehend. Droht man ihnen mit einem Verbot sorgt das für Verbitterung und mitunter für eine extreme Trotzreaktion und Radikalisierung."
    - Khola Maryam Hübsch[8]
  • Youtube: The 'Burkini Ban' Controversy (14:38 Min.), The Kyle Kulinski Show, which airs live on Blog Talk Radio and Secular Talk Radio Monday - Friday 4:00-5:30 PM Eastern time zone
Anm. zu den Links: Man muss die Argumente von Khola Maryam Hübsch nicht allzu ernst nehmen. Sie ist nur eine Journalistin und Bloggerin die viel in Talkshows auftritt. Sie ist weder eine Islamwissenschaftlerin noch eine Juristin, weshalb ihre Ansichten zum Thema "Burkaverbot" nicht besonders fachkundig und unwichtig sind. Sie ist in der Ahmadiyya-Gemeinschaft, einer exotischen islamischen Sondergemeinschaft, welche die Scharia befürwortet, gegen die Trennung von Staat und Religion ist, und mit antisemitischen Auffassungen unangenehm auffällt. Fazit: Reine Dauerquasslerin aus dem Fernsehen und Interessenvertreterin des fundamentalistischen Islam die noch nie von der Fachwelt anerkannte Aufsätze oder Bücher publiziert hat. Was sei meint ist deshalb für diesen Artikel nicht relevant. chatib al-almani (Diskussion) 06:39, 2. Sep. 2016 (CEST)
Nun ja, die meisten, die sich öffentlich zu Burka und Burka-Verbot äußern, sind inkompetente Politiker oder von der Meinungswirtschaft ernannte "Experten", da ist die Frau Hübsch nun nicht wirklich keine Ausnahmeerscheinung, sondern passt ins Gesamtbild wie andere auch. --WikiMANNia (Diskussion) 03:11, 6. Sep. 2016 (CEST)

7 Thor Steinar und andere Marken

Es wirkt befremdlich dass viele öffentlich vehement und lautstark auf der Rechtmäßigkeit des Burkatragens mit der Begründung "Man kann doch tragen was man will" bestehen. Bei ähnlichen Fällen wie den Klamotten von Thor Steinar ist man nicht so zimperlich. Auf der Kleidung ist kein Hakenkreuz und kein SS-Zeichen. Nur eine Zeichnung die entfernt an germanische Runen erinnern kann. Trotzdem wurde das Tragen der Klamotten im Bundestag, in einigen Landtagen und in Fussballstadien verboten. Ein Amtsgericht ordnete die bundesweite Beschlagnahmung von Thor Steinar-Kleidung an. Geschäfte welche die Marke verkaufen wurden mit Farbbeuteln beworfen und die Mietverträge gekündigt. In Hannover hat das Amtsgericht einem Laden den Verkauf von Thor-Steinar-Kleidung verboten. Und die Universität Greifswald hat all denen den Zugang zu Hörsälen, Bibliotheken und Mensen verboetn, die den Markennamen am Leibe tragen. (siehe auch: Abgelehnte Asylbewerber werden von einem Busfahrer im Thor-Steinar-Shirt zum Flughafen gefahren. Für diese Provokation erhielt der Mann aus dem Enzkreis die Kündigung.) Ähnlich ist es mit Marken wie Consdaple oder Lonsdale. Eine Schule in Weinstadt hat den Schülern das Tragen der Klamotten verboten. Klar, die Marken sind bei Neonazis beliebt, was aber nicht automatisch heißt, dass jeder Mensch der die Klamotten trägt gleich ein Neonazi ist. Außerdem ist es nicht verboten Naziüberzeugungen zu haben. Man darf nur keine Hakenkreuze oder SS-Zeichen zeigen. Fazit: Es ist unlogisch, heuchlerisch und verlogen, wenn Vertreter der Grünen und andere Gutmenschen das Burkatragen ständig mit dem Grundgesetz verteidigen, aber nichts dagegen haben wenn die Thor Steinar-Klamotten verboten werden. chatib al-almani (Diskussion) 07:21, 2. Sep. 2016 (CEST)

1) Bitte keine Edits in den Disk-Beiträgen anderer User. Da sind wir genauso sensibel wie WP.
2) Bitte, egal was ist, freundlich miteinander umgehen.
Danke Kärcher Admin - Helfe Dir gern (Diskussion) 16:34, 6. Sep. 2016 (CEST)
  1. Das ist der Grund, warum (alle) Gemeinschaftsprojekte (letztlich) nicht funktionieren, weil das Ego (und oftmals auch der Narzissmus) einfach zu groß ist.
  2. Die Tippfehler, fehlenden Kommata und katastrophaler Satzbau wird im Artikelbereich ja genau so "gepflegt". Aber bitte: Jeder, wie er es mag!
Gruß --WikiMANNia (Diskussion) 18:30, 6. Sep. 2016 (CEST)

8 Deutsche Sprache schwere Sprache

Bitte auch etwas auf Satzbau achten. Folgender Satz aus dem Artikel klingt nach Türke der erst drei Monate in Deutschland lebt:

"Wenn eine Europische Frau reisst nach Iran oder irgendwie...gehts sofort ins gefängnis wenn mit haare in wind läuft."

Das ist wirklich grausig!!! --chatib al-almani (Diskussion) 22:22, 14. Sep. 2016 (CEST)

Mein Reden! ;-) --WikiMANNia (Diskussion) 22:46, 14. Sep. 2016 (CEST)

9 Einzelnachweise

  1. Prof. Dr. Nina Nestler: Die verschleierte Zeugin in der Hauptverhandlung
  2. Hadmut Danisch: Feminismus – heute so, morgen andersrum, Ansichten eines Informatikers am 28. August 2016
  3. Violetta Simon: , 17:37 Uhr Print-Bikini Nippeln: Druck auf der Brust, Süddeutsche Zeitung am 8. Juni 2014 (Die Welt der Bademode ist um eine unterhaltsame Kreation reicher: Der "TaTaTop"-Bikini mit aufgedruckten Nippeln ist nicht nur ein Hingucker. Er unterstützt auch den Feminismus. Eine Stilkritik.)
  4. Verbotsidee von Maas: Bleibt sexistische Werbung doch erlaubt?, Die Welt am 28. August 2016 (Noch im April teilte Justizminister Heiko Maas mit, er wolle sexistische Werbung verbieten. Vier Monate später ist kaum etwas geschehen. Beim Koalitionspartner sieht man den Stillstand sehr gerne.)
  5. Netzaktivistin Wizorek: Burkini ist eine super Idee, ein Emanzipationswerkzeug, Die Welt am 26. August 2016
  6. DPolG-Chef Wendt zur Vollverschleierung, N-TV am 29. August 2016
  7. Markus Reuter: Wer auf sozialen Netzwerken Bilder von Polizeiaktionen gegen Burkini-Trägerinnen teilt, wird verklagt, netzpolitik.org am 25. August 2016
  8. 8,0 8,1 8,2 8,3 8,4 Khola Maryam Hübsch: Verschleierungs-Debatte: Warum ein Burka-Verbot falsch ist, FAZ am 1. September 2016

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