Busanhänger

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Ein Buszug im Einsatz
Detailansicht der Anhängerkupplung

Busanhänger, Omnibusanhänger oder Autobusanhänger ist eine Bezeichnung für Anhänger, die hinter Omnibussen oder Oberleitungsbussen eingesetzt werden. Bei Reisebussen sind dies häufig Gepäckanhänger, wozu auch Anhänger für Fahrräder oder Wintersportausrüstung gehören. Die meisten von ihnen lassen sich auch an Lastkraftwagen oder Personenkraftwagen anhängen, je nach verwendeter Anhängerkupplung und zugelassener Anhängemasse des Zugfahrzeugs.

Anhänger, die ausschließlich der Personenbeförderung dienen, werden Personenanhänger (PA) oder Beiwagen genannt. Alternative Bezeichnungen für Gespanne aus Solobus und Personenanhänger sind Omnibuszug, Buszug oder in jüngerer Zeit auch Maxitrain beziehungsweise – bei der Verwendung mit MidibussenMiditrain[1] oder Midibuszug. In der Schweiz nennen sie sich Anhängerkomposition. Beleuchtung, Türsteuerung und Heizung des Anhängers werden vom Zugfahrzeug aus versorgt. Moderne Buszüge bieten Platz für bis zu 200 Fahrgäste, beim Einsatz im nichtöffentlichen Verkehr wie auf Flughäfen oder Werksgeländen können bis zu 250 Personen befördert werden.

Eine Sonderform ist der Sattelzugomnibus, bei diesem ist der Anhänger als Auflieger konstruiert. Busanhänger werden nur noch selten eingesetzt, die meisten Gespanne wurden durch neuere Entwicklungen wie den Gelenkbus ersetzt.

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1 Vor- und Nachteile

1.1 Wirtschaftlichkeit

Verkehrsunternehmen können einen wirtschaftlichen Vorteil durch Buskonzepte erlangen, die flexibel auf stark schwankende Passagieraufkommen reagieren können, wobei statt zwei Bussen mit zwei Fahrern nur noch ein Buszug mit einem Fahrer eingesetzt werden kann. Der Vorteil des Personenanhängers besteht also darin, dass eine große Anzahl von Passagieren mit nur einem Fahrer befördert werden kann, außerhalb der Hauptverkehrszeiten der Anhänger aber abgehängt wird und das Zugfahrzeug bei geringerem Kraftstoffverbrauch solo fährt. Ferner ist die Gesamtkapazität eines solchen Gespanns höher als bei einem Gelenkbus und reicht annähernd an einen Doppelgelenkbus heran. Das Zugfahrzeug muss allerdings der Aufgabe entsprechend genug Leistung aufweisen, und auf starken Steigungen/Gefällstrecken sind Anhänger nur beschränkt einsetzbar.

Zeitweise war in Anhängern das Rauchen noch erlaubt, während es im Zugfahrzeug bereits verboten war. In Solingen wurden die rundlichen Anhänger daher Raucherkugel genannt.[2]

1.2 Personalbelastung

Im Vergleich mit dem Einzelfahrzeug hat der Fahrer eines Buszuges diese zusätzlichen Aufgaben:

  • An- und Abkuppeln des Anhängers einschließlich pneumatischer, elektrischer und heiztechnischer Verbindungen
  • Monitorüberwachung der Anhängertüren an Haltestellen
  • Monitorüberwachung des Zwischenraums zwischen den Fahrzeugen bei jedem Anfahren, um ein Mitschleifen von unvorsichtigen Fußgängern zu vermeiden
  • Monitorüberwachung des Anhänger-Fahrgastraums während der Fahrt (Vandalismus, Belästigungen, etc.)

Früher wurden Omnibuszüge oft im Dreimannbetrieb bedient: Außer dem Fahrer war je ein Schaffner für Zugfahrzeug und Anhänger erforderlich. Im Gegensatz dazu konnten Gelenkwagen unter Zuhilfenahme des Fahrgastflussprinzips auch mit zwei Angestellten betrieben werden, was wesentlich zur Abschaffung vieler Anhänger führte. Manche Verkehrsunternehmen erlaubten hingegen nur Zeitkarten-Inhabern die Benutzung des Beiwagens.

2 Busanhänger in verschiedenen Ländern

2.1 Deutschland

2.1.1 Geschichte

1910: ein früher Buszug mit Daimler-Zugwagen
Abgestellter Anhänger in der Nebenverkehrszeit

Die Bayerische Post setzte 1905 auf ihren Kraftpost-Linien sogenannte Hängewagen ein.[3]

Seit dem 1. Juli 1960 ist gemäß StVZO in der Bundesrepublik Deutschland die Beförderung von Personen im Anhänger untersagt, das entsprechende Gesetz wurde 1956 verabschiedet. Seit diesem Zeitpunkt werden Anhänger zur Personenbeförderung nicht mehr zugelassen. Bereits am 21. Juli 1955 wurde in der 32. Sitzung im Kabinettsausschuss für Wirtschaft festgestellt:

„Kraftomnibusse mit Anhängern für Personenbeförderung verursachen durch ihre Länge immer wieder Störungen des Verkehrsflusses. Bei einer weiteren Zunahme des Verkehrs könnten sie in den Städten nicht mehr zugelassen werden.“ (Kabinettsausschuß für Wirtschaft, 32. Sitzung am 21. Juli 1955[4])

Zudem dürfen Züge mit Omnibusanhängern gemäß § 18 Absatz 5 der StVO nicht schneller als 60 km/h fahren[5], so dass durch die langsame Fahrt weitere Verkehrsbehinderungen, insbesondere auf Stadtautobahnen und Schnellwegen, zu erwarten wären. Auch Anhängerzüge mussten in Deutschland mit dem sogenannten Anhängerdreieck gekennzeichnet werden. In Deutschland beträgt die zulässige Gesamtlänge eines Omnibusses heute regulär 18,75 Meter. Die Buszüge werden hingegen mit Zuglängen von 23,05 m bzw. 25,76 m (für Einsatz auf Werksgeländen) gefertigt.

2.1.2 DDR

DDR: Minibus mit Anhänger für Touristen 1969
Letzter Buszug des VEB Kraftverkehr Jena im Mai 1977

In der DDR gab es gesetzliche Einschränkungen ab 1978. Bereits vorher kam das „Aus“ für die meisten Anhänger durch den fortgeschrittenen Verschleiß der als Zugfahrzeuge geeigneten Busse (Ikarus 601/602/630, IFA H6B, Jelcz 043) und O-Busse (Škoda 9Tr); entsprechende Neufahrzeuge wurden von der Industrie nicht angeboten. Der letzte Einsatz von Busanhängern im öffentlichen Personenverkehr der DDR erfolgte Anfang Juli 1985 beim O-Bus-Betrieb Eberswalde.

2.1.3 Nostalgiefahrzeuge

Einige Verkehrsunternehmen haben noch Anhängerzüge aus den 1950er- und 1960er-Jahren als Traditionsfahrzeuge im Bestand, die aber keine Fahrgäste im Anhänger befördern dürfen. Eine Ausnahme ist der historische Buszug der Halleschen Straßenbahnfreunde e. V. in Halle (Saale). Für deren H6B/L+W701-Gespann wurde eine Ausnahmegenehmigung zur Personenbeförderung im Anhänger erteilt.

2.1.4 Neuzeitliche Einsätze mit Ausnahmegenehmigungen

Buszug der Firma Egenberger zwischen Niederschönenfeld und Rain am Lech
Miditrain
Die „Plus-Bus“-Flotte (Maxi-Trains) der Osnabrücker Stadtwerke (2011)

Einige Verkehrsunternehmen setzen seit der Jahrtausendwende wieder Buszüge in Deutschland ein, bevorzugt im Schülerverkehr. Dies ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung von § 32a StVZO gemäß § 70 StVZO möglich. Sie kann vom zuständigen Verkehrsministerium des jeweiligen Bundeslandes erteilt werden. Je nach Modell ist aufgrund der Gesamtlänge des Gespanns gegebenenfalls zudem eine Erlaubnis nach § 29 StVO erforderlich.[6] Mit Stand Juni 2016 waren in Deutschland zusammen an die 100 Anhänger im Einsatz,[7] sie verkehren unter anderem für folgende Unternehmen:

Getestet wurde der Einsatz derartiger Buszüge über einen Monat 2014 in Kiel im Linienverkehr der KVG.[15]

2.2 Österreich

In Österreich waren Busanhänger bis in die 1960er Jahre üblich, wurden danach jedoch nicht verboten, sondern kamen mehr oder weniger aus der Mode und wurden in der Regel durch Gelenkbusse abgelöst. Seit einigen Jahren werden von einigen Verkehrsbetrieben jedoch wieder Busanhänger eingesetzt, vor allem in der Hauptverkehrszeit. Hier hat sich gezeigt, dass Busanhänger in der Anschaffung günstiger als Gelenkbusse sind.

Postbus betreibt im Jahre 2007 sechs Buszüge mit Busanhänger „Carrosserie Hess“ in Innsbruck und zwei Busanhänger in Salzburg. Der Prüfungbetrieb begann im Jahre 2003, die Legislative war im Jahre 2005 angepasst.[16]

2.3 Schweiz

Anhängerzug der Zugerland Verkehrsbetriebe

In der Schweiz fahren Autobusse mit Personenanhänger im Kanton Zug auf den Linien 1 (Zug–Unterägeri–Oberägeri) und 2 (Zug–Menzingen). 1953 bis 1989 führten die Buszüge in Zug zum Teil noch zusätzlich einen zweiachsigen Gepäckanhänger AGP 3 mit; vorhanden waren drei Stück. In der heutigen Zeit wird teilweise ein einachsiger Fahrradanhänger an den Busanhänger gekuppelt. Die heute eingesetzten elf klimatisierten Niederfluranhänger (Hess 2010–2012)[17] stellen bereits die vierte Generation von Anhängern der ZVB statt, die letzten Fahrzeuge der dritten Generation (10 Stück von Lanz&Marti/Hess 1993–96) waren noch bis zum 1. Mai 2012 im Einsatz[18]. Die Anhängerzüge ersetzten ab 1953/55 die seit 1913 nach Oberägeri und Menzingen verkehrende Schmalspurbahn. Zunächst kamen sieben Anhänger (Moser/Ramseier&Jenzer 1953–55) APE 4.80 in Betrieb, die 1974–86 ausrangiert wurden. 1961 und 65 kamen für die Tallinien sieben weitere Anhänger dazu, die etwas modernere Aufbauten hatten; sie wurden ab 1975 hinter neu gelieferten FBW-Bussen im orangen VST-Anstrich nach Oberägeri und Menzingen eingesetzt und 1994–97 ausrangiert. Die ersten beiden Serien wiesen noch eine Zwischenwand in der Mitte des Wagens auf, um Raucher- und Nichtraucher-Abteil zu trennen.[19]

Im 20. Jahrhundert wurden Personenanhänger in zahlreichen Schweizer Städten verwendet, zum Teil wahlweise hinter Autobussen oder Trolleybussen. Auch auf verschiedenen Überlandlinien waren sie im Einsatz, beispielsweise im Sernftal, Thun–Beatenbucht–Interlaken, zwischen Schaffhausen und Schleitheim oder auf den Postautolinien Nesslau–Wildhaus–Buchs und zuletzt bis 1987 Urnäsch–Schwägalp.

Seit dem 14. Januar 2013 setzt Postauto Schweiz, vorerst probehalber, erneut einen Personenanhänger ein und zwar auf der Linie 20.121 Laupen–Düdingen[20]. Anfangs 2014 wurde dieser Anhängerzug auf der Strecke Urnäsch–Schwägalp getestet, dies im Hinblick auf den anstehenden Ersatz der Doppelstockbusse.[21] Einziger Schweizer Hersteller für Busanhänger zur Personenbeförderung ist heute die Carrosserie Hess.

Weiter kommen in Lausanne Anhänger hinter Oberleitungsbussen zum Einsatz. Demgegenüber endete der Anhängerbetrieb in Luzern im Oktober 2017. Die 1998 bis 2005 in Betrieb genommenen 16 Anhänger wurden weiterverkauft, zwei davon an Postauto.[22]

2.4 Albanien

In Albanien verkehrten bis in die 1990er Jahre zahlreiche Busse des Typs Skoda 760RTO mit Anhängern.

2.5 Estland

Ab Ende 1999 verkehrten bei den Verkehrsbetrieben der estnischen Hauptstadt Tallinn (TAK, seit Juli 2012 TLT) insgesamt 20 Anhängergespanne, bestehend aus Scania-Omnibussen und modernen Niederfluranhängern in dazu passendem Design. Die zweitürigen Anhänger hatten die Betriebsnummern 301 bis 320; sie wurden nach einigen Jahren teilweise umgenummert mit den Anfangsziffern 1 und 2 statt 3. Eines dieser Gespanne wurde zu Probezwecken vorübergehend an die Verkehrsbetriebe der Stadt Oberhausen (STOAG) ausgeliehen.

2.6 Ehemalige Tschechoslowakei

Tschechischer Busanhänger Karosa B 40 in Brno

In der Tschechoslowakei waren Busanhänger in den 1960er Jahren üblich.

In Tschechien[23] und der Slowakei sind Busanhänger jetzt untersagt.

3 Einsatz hinter Oberleitungsbussen

Manche Verkehrsunternehmen verwendeten früher Anhänger flexibel mal hinter Oberleitungsbussen und mal hinter Dieselbussen, so etwa die Berliner Verkehrsbetriebe, die Krefelder Verkehrs-AG, die Stadtwerke Osnabrück, die Städtischen Verkehrsbetriebe Bern, die Verkehrsbetriebe der Stadt St. Gallen, die Verkehrsbetriebe STI oder die Wiener Stadtwerke – Verkehrsbetriebe.

Eine in der ehemaligen Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten übliche Sonderform des Anhängerbetriebs waren die Oberleitungsbusdoppeltraktionen, hierbei war auch der nachlaufende Wagen angetrieben.

4 Weblinks

 Commons: Busanhänger – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

5 Einzelnachweise

  1. Maxi- und Miditrain sind Markenbezeichnungen des Unternehmens Göppel Bus aus Augsburg
  2. Obus-Museum Solingen e. V. – Projekt “Orion Personenanhänger” (Archivversion vom 16. Dezember 2012)
  3. Geschichte der Busanhänger auf www.omnibusarchiv.de
  4. http://www.bundesarchiv.de/cocoon/barch/1000/x/x1954e/kap1_2/kap2_33/para3_1.html
  5. http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php
  6. Zulassungsbestimmungen für Buszüge in Deutschland (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: mementoweb.org, archive.org)nicht überprüft
  7. Übersicht der Busanhänger in Deutschland auf stadtbus.de
  8. http://www.fuerther-nachrichten.de/artikel.asp?art=1156678&kat=12
  9. Archivlink (Archivversion vom 12. Juni 2013)
  10. Fahrradbus von Aachen in die Eifel. Aachener Verkehrsverbund GmbH, 2015. Abgerufen am 6. April 2016. (PDF)
  11. Rad- und Freizeitbus Kreis Heinsberg. Aachener Verkehrsverbund GmbH, 2016. Abgerufen am 6. April 2016. (PDF)
  12. Julian Kaiser: VWS kauft sieben Buszüge für optimierten Betriebsablauf. In: WAZ. Abgerufen am 20. August 2016.
  13. Neufahrzeuge vom Regionalverkehrsdienst Gründau. 2016-03-16. Abgerufen am 30. Juni 2016.
  14.  Südkurier Medienhaus: Konstanz: Platz für 190 Passagiere auf 23 Metern: Die neuen Buszüge sind da | SÜDKURIER Online. In: SÜDKURIER Online. (http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/Platz-fuer-190-Passagiere-auf-23-Metern-Die-neuen-Buszuege-sind-da;art372448,8756657).
  15. Sven Janssen: So passen mehr Leute in den Bus. KN, 2014-09-10. Abgerufen am 6. Juni 2016. (kostenpflichtig)
  16. Bus and trailer - current in Innsbruck (en)/ Autobus s vlekem - v Innsbrucku opět běžná praxe (cz), BUSportal.cz, 24. Januar 2007
  17. Tram N° 106/05.–07.2011, ISSN 1422-5344 , Seite 15 und Tram N° 107/08.–10.2011, ISSN 1422-5344 , Seite 29
  18. Tram N° 111/08.–10.2012, ISSN 1422-5344 , Seite 19
  19. Gerhard Oswald: Es begann mit einer Pioniertat, 100 Jahre öffentlicher Agglomerationsverkehr im Kanton Zug. Herausgeber: Zugerland Verkehrsbetriebe AG, Zug 2004, ISBN 3-909287-32-8, Seite 237
  20. Medienmitteilung der PAG vom 12. Januar 2013, abgerufen am 14. Januar 2013 (Archivversion vom 28. Januar 2013)
  21. Mit dem XXL-Postauto auf die Schwägalp, in: Appenzeller Zeitung vom 6. Januar 2014
  22. Zeitschrift Tram Nr. 132/11.2017, ISSN 1422-5344
  23. Verordnung 341/2002 Sb., o schvalování technické způsobilosti a o technických podmínkách provozu vozidel na pozemních komunikacích, § 14, Abs. 11: „Anhänger dürfen nicht zur Personenbeförderung angewendet werden.“

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