Bundesagentur für Arbeit
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Die Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg erbringt Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung. Sie regelt als Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung die finanziellen Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld.
Im Falle einer Rehabilitation kann die Bundesagentur für Arbeit auch als Kostenträger auftreten. Zuständig ist in der Regel das jeweilige Jobcenter.
Inhaltsverzeichnis
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1 Geschichte
Der Vorläufer war das Arbeitsamt, ursprünglich als Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Jahr 1927 gegründet.
2 Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit sind u. a. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt.
3 Siehe auch
4 Weblinks
5 Andere Lexika
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