Monopol

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Als Monopol (von lateinisch monopolium)[1]) wird in der Wirtschaftswissenschaft und auch allgemein in der Wirtschaft ein Angebot (Volkswirtschaftslehre) bezeichnet, das auf dem Markt einzigartig ist[2] oder ein Unternehmen, das eine marktbeherrschende Stellung hat. Dabei kann die Situation auftreten, dass es in bestimmten Bereichen nur einen Anbieter gibt. Staatsmonopol bedeutet, dass der Staat als alleiniger Anbieter eines Gutes oder einer Leistung auftritt.

1 Siehe auch

2 Andere Lexika




3 Einzelnachweise

  1. Johann Heinrich Zedler: „Verkauffungs-Freyheit“, in: Großes vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschaften und Künste, 1754, S. 515.
  2. Diese Definition wird auf Aristoteles, Politik, I, 11 zurückgeführt; siehe dazu Joseph A. Schumpeter, (Elizabeth B. Schumpeter, Hg.): Geschichte der ökonomischen Analyse. Erster Teilband, Vandenhoeck Ruprecht, Göttingen 1965, S. 101.

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