Bundeskartellamt

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Bundeskartellamt
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Gründung 1. Januar 1958
Hauptsitz Bonn, Nordrhein-Westfalen
Behördenleitung Andreas Mundt
Anzahl der Bediensteten 400[1]
Website bundeskartellamt.de

Das Bundeskartellamt (BKartA) vollzieht das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht in Deutschland. Es kann bedenkliche Zusammenschlüsse von Unternehmen verbieten, missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen, Auflagen erteilen und Geldbußen verhängen. Damit kann es auch die Bildung von Kartellen und Monopolen verhindern. Dafür verfügt die Wettbewerbsbehörde über weitgehende Ermittlungsbefugnisse.

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. Bundeshaushaltsplan 2020 - Einzelplan 12 - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Bundesministerium der Finanzen. Abgerufen am 27. August 2020. (Planstellen-/Stellenübersicht: Seite 203–205)

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