Bundeskartellamt
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Staatliche Ebene | Bund |
---|---|
Stellung der Behörde | Bundesoberbehörde |
Aufsichtsbehörde(n) | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
Gründung | 1. Januar 1958 |
Hauptsitz | Bonn, Nordrhein-Westfalen |
Behördenleitung | Andreas Mundt |
Anzahl der Bediensteten | 400[1] |
Website | bundeskartellamt.de |
Das Bundeskartellamt (BKartA) vollzieht das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht in Deutschland. Es kann bedenkliche Zusammenschlüsse von Unternehmen verbieten, missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen, Auflagen erteilen und Geldbußen verhängen. Damit kann es auch die Bildung von Kartellen und Monopolen verhindern. Dafür verfügt die Wettbewerbsbehörde über weitgehende Ermittlungsbefugnisse.
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise
- ↑ Bundeshaushaltsplan 2020 - Einzelplan 12 - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Bundesministerium der Finanzen. Abgerufen am 27. August 2020. (Planstellen-/Stellenübersicht: Seite 203–205)
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