Kategorie:Kartellrecht

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Das Kartellrecht umfasst Vorschriften und Bestimmungen, die auf die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs gerichtet sind. Nicht zum Kartellrecht gehören das Recht zur Sicherung der Lauterkeit des Wettbewerbs und das Vergaberecht. Die Kategorie Kartellrecht umfasst daher vor allem alle rechtlichen Beiträge, die sich mit wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen und Verhaltensweisen, dem Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen beschäftigen.


Quelle: Entnommen aus der Wikipedia

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