Arbeitsvermittlung

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Die Arbeitsvermittlung (oft auch Jobvermittlung in Verbindung mit dem englisch Wort Job genannt) soll hauptsächlich bei Arbeitslosigkeit, aber auch nach abgeschlossener Ausbildung helfen, eine bezahlte Tätigkeit zu finden. In Deutschland sind traditionell die Bundesagentur für Arbeit und die einzelnen Jobcenter dafür zuständig, es gibt aber auch private Arbeitsvermittler sowie unabhängige Angebote im Internet. Zwischen 1931 und 1994 hatten in Deutschland die Arbeitsämter eine Art Monopol,[1][2] so dass eine gewerbliche Arbeitsvermittlung durch andere Stellen praktisch verboten war.

Einzelnachweise

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Private_Arbeitsvermittlung#Vermittlungsmonopol_und_Liberalisierung
  2. § 55 Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 (AVAVG), RGBl. I, Seite 187, 193; § 35 AVAVG 1957 (BGBl 1957n I S. 321, 327); seit 1969 in § 4 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) vom 25. Juni 1969 (BGBl 1969n I S. 582, 584) geregelt

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