Wohnsitz

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Der Wohnsitz oder Wohnort ist der räumliche Mittelpunkt im Leben einer natürlichen Person.[1] Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt setzt der Wohnsitz den Willen voraus, einen solchen mittels einer Wohnung zu begründen.[2]

Die zivilrechtlichen Regelungen zur Begründung und Aufhebung eines Wohnsitzes in Deutschland finden sich in §§ 7 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Dem Hauptwohnsitz natürlicher Personen entspricht der Geschäftssitz bzw. die Hauptniederlassung juristischer Personen (siehe § 24 BGB, § 29 HGB und § 4 Abs. 3 GewO).

1 Siehe auch

2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise

  1. Carl Creifeld: Rechtswörterbuch. 21. Aufl. 2014, ISBN 978-3-406-63871-8.
  2. Duden - Stichwort Wohnsitz: Ort, an dem jemand seine Wohnung hat. Beispiele: in seinem Personalausweis war Hamburg als zweiter Wohnsitz eingetragen // den Wohnsitz wechseln // seinen Wohnsitz in Berlin haben, nehmen // er ist ohne festen Wohnsitz

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