Sozialamt

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Sozialamt oder Sozialbehörde sind Bezeichnungen für eine Behörde,[1] die für Aufgaben der Sozialhilfe zuständig ist.[2] Der Begriff „Sozialamt“ wird in der Organisation der Kommunalverwaltung nur teilweise verwendet, so heißt es manchmal Amt für soziale Dienste, „Fachbereich Soziales und Wohnen“ oder „Fachbereich Soziales und Integration“. Manche Aufgaben werden auch bestimmten Behörden zugeteilt wie dem Jobcenter, einem „Amt für Wohnungswesen“ und einem „Amt für Jugend und Familie“. Im deutschen Sozialgesetzbuch werden örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger unterschieden. Die örtlichen Sozialhilfeträger sind bundeseinheitlich zunächst die Landkreise und kreisfreien Städte, nach landesrechtlichen Regeln können es auch die zugehörigen Gemeinden oder Gemeindeverbände sein.[3] Aufgrund der für viele Bürger unklaren Zuständigkeiten und zeitweise auftretenden Überlastungen der Mitarbeiter in de Behörden ergibt sich immer wieder die Notwendigkeit einer Neuorganisation. Mit der Agenda 2010 unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) kam es in Deutschland zu weitreichenden Umstrukturierungen, eine Verbesserung hat sich jedoch dadurch nicht ergeben.

Einzelnachweise

  1. siehe § 28 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialamt
  3. https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialamt_(Deutschland)

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