Sozialamt
Sozialamt oder Sozialbehörde sind Bezeichnungen für eine Behörde,[1] die für Aufgaben der Sozialhilfe zuständig ist.[2] Der Begriff „Sozialamt“ wird in der Organisation der Kommunalverwaltung nur teilweise verwendet, so heißt es manchmal Amt für soziale Dienste, „Fachbereich Soziales und Wohnen“ oder „Fachbereich Soziales und Integration“. Manche Aufgaben werden auch bestimmten Behörden zugeteilt wie dem Jobcenter, einem „Amt für Wohnungswesen“ und einem „Amt für Jugend und Familie“. Im deutschen Sozialgesetzbuch werden örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger unterschieden. Die örtlichen Sozialhilfeträger sind bundeseinheitlich die kreisfreien Städte und Kreise, bzw. nach landesrechtlicher Regelung auch die zugehörigen Gemeinden oder Gemeindeverbände.[3]
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