Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch
Das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII) regelt die Sozialhilfe in Deutschland. Das Gesetz trat mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft und löste das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von 1962 ab. Es enthält gesetzliche Grundlagen für die Tätigkeit des Jobcenters.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
1 Weblinks
Sozialgesetzbuch Bücher I–XII: (I) Allgemeiner Teil | (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende | (III) Arbeitsförderung | (IV) Gemeinsame Vorschriften | (V) Krankenversicherung | (VI) Rentenversicherung | (VII) Unfallversicherung | (VIII) Kinder- und Jugendhilfe | (IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen | (X) Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz | (XI) Pflegeversicherung | (XII) Sozialhilfe | (XIV) Soziale Entschädigung
2 Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.