Neuntes Buch Sozialgesetzbuch

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Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (kurz SGB IX) enthält die Vorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Bundesrepublik Deutschland. Damit wurden das Rehabilitationsrecht und das Schwerbehindertenrecht in das Sozialgesetzbuch eingeordnet. Es trat in der ersten Fassung zum 1. Juli 2001 in Kraft.

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