Drittes Buch Sozialgesetzbuch
Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch regelt seit dem 1. Januar 1998 zusammen mit dem SGB II das deutsche Arbeitsförderungsrecht. Das SGB III ist Nachfolger des Arbeitsförderungsgesetzes, das zum 31. Dezember 1997 außer Kraft getreten ist. Das SGB III umfasst Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung.
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1 Siehe auch
Sozialgesetzbuch Bücher I–XII: (I) Allgemeiner Teil | (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende | (III) Arbeitsförderung | (IV) Gemeinsame Vorschriften | (V) Krankenversicherung | (VI) Rentenversicherung | (VII) Unfallversicherung | (VIII) Kinder- und Jugendhilfe | (IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen | (X) Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz | (XI) Pflegeversicherung | (XII) Sozialhilfe | (XIV) Soziale Entschädigung
2 Weblinks
- https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb+iii&f=1 mit früheren Fassungen und Querverweisen
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3
3 Andere Lexika
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