Baumschutzverordnung

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Eine Baumschutzverordnung (auch Baumschutzsatzung, Gehölzschutzsatzung oder Baumschutzordnung) soll die gesetzlichen Grundlagen in einer Stadt, einer Gemeinde oder einem Land festlegen, unter denen ein Baum oder eine Baumgruppe erhalten werden soll oder gefällt werden darf. Damit soll vor allem der für das Stadtbild und Stadtklima bzw. die Stadtökologie wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden. Darüber hinaus dient eine solche Regelung ganz allgemein dem Naturschutz. Im Jahr 2011 hatten 19 von 31 Städten in Nordrhein-Westfalen eine Baumschutzsatzung.[1] Große Städte und Verwaltungseinheiten wie Basel,[2] Berlin, Bremen,[3] Hamburg[4] München,[5] Salzburg und Stuttgart[6] haben oft eine Baumschutzverordnung. Der rechtliche Rahmen wird meist durch die jeweiligen Landesgesetze vorgegeben.[7]

Einzelnachweise

  1. https://www.stadt-muenster.de/umwelt/baeume/baumschutz.html
  2. https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/789.710/versions/2445
  3. Baumschutzverordnung Bremen
  4. https://www.hamburg.de/contentblob/147876/7d981092c9a9cbc841e03b242a6c4b86/data/baumschutzverordnung.pdf
  5. https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/vorschrift/901.html
  6. https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/3/325/325_062.pdf
  7. In Deutschland auch durch den § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes

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