Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg erbringt Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung. Sie regelt als Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung die finanziellen Leistungen, z. B. das Arbeitslosengeld. Zuständig für die einzelnen Anträge ist das jeweilige Jobcenter in der Stadt bzw. Region des Wohnortes. Die Auszahlung erfolgt zentral durch Bundesagentur per Banküberweisung oder Scheck, kann im Einzelfall ausnahmsweise aber auch in bar erfolgen.
Im Falle einer Rehabilitation können die Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit als Kostenträger auftreten.
Inhaltsverzeichnis
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1 Geschichte
Vorläufer waren das Arbeitsamt, ursprünglich als Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Jahr 1927 gegründet, und die Bundesanstalt für Arbeit.
2 Aufgaben
Die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit sind im Sozialgesetzbuch (z.B. SGB II, SGB III und SGB XII) festgelegt.
3 Siehe auch
4 Weblinks
5 Andere Lexika
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